Verfolgung von baskischen AnwältInnen in Spanien
Dienstag, 5. Februar 2013 | Autor: hfe | Diese Seite als PDF herunterladen
Veranstaltung zum Tag des bedrohten Anwalts und zum Gedenken an Rechtsanwalt Hans Litten (19.6.1903 – 5.2.1938)
Bedrohte Anwältinnen und Anwälte: im Streit für Menschenrechte, gegen staatliche Unterdrückung und Willkür
Redebeitrag von Jon Andoni Lekue, Baskischer RA, 25.01.2013 Berlin
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bedanke mich für die Einladung und begrüsse die Initiative von RAK Berlin, RAV und VDJ.
Spanien hat alle Internationalen Verträge zu Menschenrechten ratifiziert. Der Spanische Staat gilt als demokratischer Rechtstaat. Aber 2009 hat der UN-Sonderberichterstatter zu staatlichen Maßnahmen im Antiterror-Kampf, Martin Scheinin, nach einer Untersuchung in Spanien folgenden Schluss gezogen: „ In Spanien gibt es Institutionen, die keinen Platz in einer Demokratie haben“
Wie kam es in Spanien zu einer systematischen Verfolgung von JugendaktivistInnen, Journalisten, Politikern, Rechtsanwälten aus dem Baskenland? Warum sieht sich Spanien regelmässig mit Foltervorwürfen konfrontiert?
Seit Jahrenzehnten wird im Baskenland ein politischer Konflikt gewaltsam ausgetragen. Die sieben Provinzen des Baskenlands sind in verschiedene administrative Einheiten geteilt, die unter der Verwaltung zweier Staaten, Spanien und Frankreich stehen. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Basken und um das Territorium. Für die Menschenrechte hat dieser Konflikt gravierende Konsequenzen.
Die Anschläge und die Gewalt von ETA sind allgemein bekannt. Weniger bekannt ist die Haltung der verschiedenen spanischen Regierungen. Während des Übergangs vom Faschismus zu Demokratie Ende der 70er Jahre wurde die Chance auf eine Lösung des Baskisch-spanischen Konfliktes verpasst. Seither hat Spanien mit mehr oder weniger Gewalt auf die Forderungen die Basken reagiert.
50% der Individuen und Organisationen auf der EU-Terrorliste sind Bask_innen. Aktuell gibt es 600 baskische politische Gefangene in spanischen und in französischen Gefängnissen. Etwa 35.000 Personen wurden seit dem Tod des faschistischen Diktators Francisco Franco (1975) wegen politischer Motive festgenommen.
Im selben Zeitraum gaben 5.000 Personen an, von den verschiedenen Polizeien gefoltert worden zu sein. Dieselben Sicherheitkräfte und die direkt mit ihnen verbundenen Todesschwadrone töteten mehr als 350 baskische Bürger_innen und verletzten Tausende. Dutzende Wahllisten, politische Parteien, Jugendgruppen, Anti-Repressions-Netzwerke wurden kriminalisiert, hunderte Personen wegen ihrer politischen Aktivitäten verurteilt und eingesperrt. Medien wurden geschlossen und ihre Journalist_innen inhaftiert und gefoltert.
Das Dickicht der „anti-terroristischen“ Gesetze und Ad hoc-Normen, sowie reine Aufstandsbekämpfung weist eine große Bandbreite auf und bietet Stoff, um Bücher zu füllen.
In diesem Zusammenhang wurden in den letzten zwei Jahrzehnten von der Audiencia Nacional mehr als 20 baskische Anwältinnen und Anwälte in Spanien in Untersuchungshaft genommen, mehrere von ihnen blieben fast 2 Jahre in Untersuchungshaft. Allen verhafteten Anwältinnen und Anwälten wurden terroristische Verbrechen in Verbindung mit der ETA vorgeworfen oder die Beleidigung des spanischen Staates.
In mehreren Fällen in denen sie MandantInnen vertraten, die wegen ETA Aktivitäten angeklagt waren, wurden die AnwältInnen selbst der Strafverfolgung ausgesetzt, sie wurden verhaftet, eingesperrt und es wurden erhebliche Druckmitteln angewendet. Verhaftete AnwältInnen wurden sogar im Anschluss an ihre Verhaftung für Tage in Isolationshaft gehalten und konnten nicht einmal durch eine Anwältin / einen Anwalt ihrer Wahl beraten und unterstützt werden.
Die verhafteten Anwaltinnen wurden nicht nur daran gehindert, ihren beruflichen Aufgaben nachzukommen, sondern ihren MandantInnen wurde auch das Recht genommen, sich von AnwältInnen ihrer Wahl vertreten zu lassen.
Diese Verfahren beinhalt die Verletzung von Menschenrechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK, Art. 6 Abs. 2c und nach den Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte, Art. 1 „Jeder ist berechtigt, den Beistand eines Rechtsanwalts seiner Wahl in Anspruch zu nehmen“, und Art. 18 „Der Rechtsanwalt darf wegen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden“.
Die Beziehung der baskischen Anwälte und ihren Mandanten ist in Spanien bereits zum Zeitpunkt der Verhaftung schwer und ist nicht vergleichbar mit anderen Europäischen Staaten.
Das anti-terroristische Sondergesetz (das einfach in den Strafkatalog übernommen wurde) erlaubt eine 5-tägige Polizeihaft, während der eine absolute Kontaktsperre aufrecht erhalten wird, die sogenannte Incommunicado-Haft. Die Bürgerrechte der verhafteten Personen sind annulliert, nicht einmal ein Kontakt zu einem Anwalt, Arzt oder Angehörigen wird gewährt.
Die Incommunicado-Haft, die seit Jahren wiederholt von Amnesty International und vom UNO-Menschenrechtsrat angeklagt wird, macht Beweise von Folter sehr schwierig. Es ist ein System, um eine Bestrafung der Täter in Uniform unmöglich zu machen.
In Fällen, in denen durch extreme Brutalität oder durch Zufall doch einmal Beweise existieren (Unai Romano, Igor Portu), die die Folter belegen, wurden die Untersuchungen grundsätzlich eingestellt. In einigen Fällen (Caso Egunkaria, Martxelo Otamendi) wurden die Folteropfer ihrerseits wegen Falschaussage angezeigt. Den wenigen Mitgliedern der Guardia Civil, die in den 80er Jahren wegen ihrer Beteiligung an Folterungen verurteilt wurden, verlieh man Orden, beförderte sie oder versetzte sie auf wichtige Posten.
Martxelo Otamendi, Direktor der baskischen Zeitung Egunkaria, hatte unter Folter Selbstbeschuldigungen unterschrieben. Im April 2010, über sieben Jahre nach Schließung seiner Zeitung, wurde er freigesprochen. Der Richter wies die Selbstbeschuldigungen als unglaubwürdig zurück. In vielen anderen Fällen akzeptieren Richter solche Selbstbeschuldigungen als einzigen Beweis für eine Verurteilung.
Der Sondergerichtshof Audiencia Nacional, der direkt aus dem faschistischen „Tribunal de Orden Publico” hervorging, sieht sich als ein Gericht im Kampf gegen baskische „Terroristen“. Er erlaubt und fördert die Incommunicado-Haft. Kein einziger Richter dieses Gerichts hat jemals Anklagen wegen Folter zugelassen.
Wenn die Verhafteten nach der Incommunicado-Haft im Gefängnis landen, sind die Anwälte mit der Politik der „Zerstreuung“ der Gefangenen konfrontiert. Ein möglicher Besuch und eine Anhörung eine/r der 605 Inhaftierten, die derzeit in spanischen und französischen Gefängnissen sitzen, erfordert im Durchschnitt eine Anreise von 800 Kilometer. Denn die Gefangenen sind auf etwa achzig Gefängnisse in ganz Spanien und Frankreich verteilt. Das steht im Widerspruch zum Gesetz zur heimatnahen Unterbringung von Gefangenen und macht die Verteidung der Mandanten sehr schwer.
Der Anwaltsbesuche werden ohne Ausnahme alle abgehört. Oft schon wurden Gespräche zwischen Anwalt und Mandant in den Medien veröffentlicht oder sogar als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren eingesetzt. Der Ermittlungsrichter der Audencia Nacional kann Anwalt-Mandat-Treffen aussetzen.
Die Audiencia Nacional hat von Beginn der Untersuchung an zu viel Macht und damit am Ende zu viel Kontrolle. Die Audiencia Nacional steht über den Regionen. Die Berufung ist begrenzt, weil das höhere Gericht bereits von Beginn der Untersuchung an zuständig ist. Deshalb ist das Recht auf Berufung nicht in seiner Gesamtheit möglich. Ausserdem führt der Einfluss Madrids und die ganze Rollenverteilung dazu, dass die Untersuchung in diesem Kontext äusserst umstritten ist.
Die Ermittlungen sind normalerweise geheim und die Anwälte dürfen die Akten nicht einsehen. Das macht die Verteidigung fast unmöglich. Der Termin der Gerichtsverhandlung ist auch zwei bis vier Wochen vorher unbekannt und der genaue Straftatbestand nur allgemein bekannt.
Der Konflikt zwischen dem Baskenland und dem spanischen Königreich, sowie der französischen Republik, hat sich in den letzten 2 Jahren sehr positiv entwickelt. Am 20. Oktober 2011, nach 52 Jahren des bewaffneten Kampfes, hat ETA das endgültige Ende all ihrer bewaffneten Aktivitäten verkündet. Obwohl ETAs bewaffneter Kampf definitiv beendet ist, ist die Gewalt des spanischen Staates gegen das Baskenland immer noch präsent.
Eine neue Zeit hat angefangen. Das macht Hoffnung auch für die Respektierung der Menschenrechte. Die Rechte die Anwältinnen und Anwälte sind zentrale Werte eines jeden Rechtstaates. Hoffentlich wird sich die Haltung Spaniens bezüglich der Menschenrechte und der Rechte die Anwältinnen ändern.
Vielen Dank!