Strafrechtliche Risiken für den Hinweisgeber[1]
Dienstag, 21. März 2017 | Autor: hfe
Ist eine Straftat ein schützenswertes Geheimnis im Sinne der strafbewehrten Geheimhaltungsvorschriften?[2]
von Reiner Hüper
Die Rechtsprechung befasst sich mit dem Thema Hinweisgeber überwiegend auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere des Arbeitsrechts und des öffentlichen Rechts. Mit dem Strafrecht wird gedroht. Die finanziellen Folgen für Hinweisgeber können existenzvernichtend sein, wie beispielsweise der Fall der Tierärztin Dr. Marita Herbst[3], Bad Bramstedt, zeigt. Einleiten möchte ich mein kurzes Statement zur strafrechtlichen Seite des Whistleblowing mit einem Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1970[4]:
„… Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung. …“
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