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	<title>Kommentare zu RechtProgressiv</title>
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		<title>Kommentare von karl maria schulte/carlo di fabio zu Das Parlament als Friedenswächter?</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/das-parlament-als-friedenswachter/comment-page-1/#comment-1488</link>
		<dc:creator>karl maria schulte/carlo di fabio</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 10:32:22 +0000</pubDate>
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		<description>wir sollten nicht allein den parlamenten die kontrolle und initiative in sachen EU überlassen.
beeinflußt von tausenden lobbyisten(innen) haben sie keineswegs immer das g e m e i n w o h l  im auge. allzu oft siegt das machtinteresse über argumente in der sache. von innerer unabhängigkeit und gewissensbindung ist wenig zu sehen.
gerade in dieser zeit der von politik und (finanz-)wirtschaft mit verursachten krisen in den bereichen klima, schulden, verfassungswidriges geldsystem (suhr)...
muß der souverän sich im sinne des gemeinwohls einbringen: mit einem bürger-verfassungskonvent CITOYEN 2010 gemäß artikel 146 GG. siehe auch meinen kommentar zu fiesan von heute.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wir sollten nicht allein den parlamenten die kontrolle und initiative in sachen EU überlassen.<br />
beeinflußt von tausenden lobbyisten(innen) haben sie keineswegs immer das g e m e i n w o h l  im auge. allzu oft siegt das machtinteresse über argumente in der sache. von innerer unabhängigkeit und gewissensbindung ist wenig zu sehen.<br />
gerade in dieser zeit der von politik und (finanz-)wirtschaft mit verursachten krisen in den bereichen klima, schulden, verfassungswidriges geldsystem (suhr)&#8230;<br />
muß der souverän sich im sinne des gemeinwohls einbringen: mit einem bürger-verfassungskonvent CITOYEN 2010 gemäß artikel 146 GG. siehe auch meinen kommentar zu fiesan von heute.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentare von karl maria schulte/carlo di fabio zu Verdünnung der Zustimmung zum Zwangsgesetz – Demokratie und der Ausweg für Helden im Lissabon Urteil</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/verdunnung-der-zustimmung-zum-zwangsgesetz-%e2%80%93-demokratie-und-der-ausweg-fur-helden-im-lissabon-urteil/comment-page-1/#comment-1487</link>
		<dc:creator>karl maria schulte/carlo di fabio</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 09:59:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtprogressiv.de/?p=267#comment-1487</guid>
		<description>artikel 146 GG erfordert gemäß lissabon-entscheidung des BVerfG eine entscheidung des volkes über einen möglichen übergang hin zu einer europäischen föderation (bundesstaat).
einige sprechen von einem pappkameraden, den das gericht hier aufgestellt hat. ob jemals eine solche föderation infrage kommt, ist fraglich. und wenn die EU-entwicklung soweit ist, daß sie sich kurz vor der föderation befindet,
ist die weitere entwicklung/der letzte schritt kaum reversibel. ähnliches gilt für den jederzeit möglichen EU-austritt.

umso dringlicher und notwendiger ist es, den souverän früh- und rechtzeitig in seine verfassungsmäßigen rechte einzusetzen.
daß die verfassungsrichter dies nicht taten, zeigt, wie problematisch das richterauswahlverfahren gerade bei hochpolitischen fragen/machtfragen ist. reformvorschläge werden ja immer wieder diskutiert. von grünen...

artikel 146 GG sieht den volksentscheid über eine gesamtdeutsche verfassung nach der/anläßlich der wiedervereinigung vor. daß dies uns bürgerInnen als citoyen seinerzeit vorenthalten wurde, wurde beispielsweise von günther grass als &quot;staatsstreich von oben&quot; (politklasse) bezeichnet. henryk m. broder zeigte kürzlich unverständnis darüber, daß u.a. linke dem volk in diesem bereich teils mißtrauen.
wem eher zu mißtrauen ist, zeigen die publikationen des h.h. von arnim, da aktuelle buch DRAHTZIEHER DER MACHT von wisnewski...

am 3.10.2010 feiern wir 20 jahre deutsche einheit.
eine gute gelegenheit, initiative zu ergreifen für einen bürgerkonvent CITOYEN 2010. siehe dazu etwa: ZAS(FAZ) vom 8.11.09 (feuilleton s. 26, anzeige: weckruf/aufruf bürgerkonvent)&gt; zusammensetzung/aufgaben des konvents...

dieser konvent kann auch die rechte des souveräns im europäischen bereich stärken. bei wesentlichen themen volksentscheid...
er könnte auch ein bürgerparlament als neue institution schaffen, der immer dann tagt und entscheidet, wenn vom parteienparlament bundestag eine volksinitiative abgelehnt wurde. nur bei fundamentalen weichenstellungen sollte das
 g a n z e  volk zur abstimmung gerufen werden: verfassungsänderungen...

unterstützer sind willkommen!

carlo.difabio@gmx.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>artikel 146 GG erfordert gemäß lissabon-entscheidung des BVerfG eine entscheidung des volkes über einen möglichen übergang hin zu einer europäischen föderation (bundesstaat).<br />
einige sprechen von einem pappkameraden, den das gericht hier aufgestellt hat. ob jemals eine solche föderation infrage kommt, ist fraglich. und wenn die EU-entwicklung soweit ist, daß sie sich kurz vor der föderation befindet,<br />
ist die weitere entwicklung/der letzte schritt kaum reversibel. ähnliches gilt für den jederzeit möglichen EU-austritt.</p>
<p>umso dringlicher und notwendiger ist es, den souverän früh- und rechtzeitig in seine verfassungsmäßigen rechte einzusetzen.<br />
daß die verfassungsrichter dies nicht taten, zeigt, wie problematisch das richterauswahlverfahren gerade bei hochpolitischen fragen/machtfragen ist. reformvorschläge werden ja immer wieder diskutiert. von grünen&#8230;</p>
<p>artikel 146 GG sieht den volksentscheid über eine gesamtdeutsche verfassung nach der/anläßlich der wiedervereinigung vor. daß dies uns bürgerInnen als citoyen seinerzeit vorenthalten wurde, wurde beispielsweise von günther grass als &#8220;staatsstreich von oben&#8221; (politklasse) bezeichnet. henryk m. broder zeigte kürzlich unverständnis darüber, daß u.a. linke dem volk in diesem bereich teils mißtrauen.<br />
wem eher zu mißtrauen ist, zeigen die publikationen des h.h. von arnim, da aktuelle buch DRAHTZIEHER DER MACHT von wisnewski&#8230;</p>
<p>am 3.10.2010 feiern wir 20 jahre deutsche einheit.<br />
eine gute gelegenheit, initiative zu ergreifen für einen bürgerkonvent CITOYEN 2010. siehe dazu etwa: ZAS(FAZ) vom 8.11.09 (feuilleton s. 26, anzeige: weckruf/aufruf bürgerkonvent)&gt; zusammensetzung/aufgaben des konvents&#8230;</p>
<p>dieser konvent kann auch die rechte des souveräns im europäischen bereich stärken. bei wesentlichen themen volksentscheid&#8230;<br />
er könnte auch ein bürgerparlament als neue institution schaffen, der immer dann tagt und entscheidet, wenn vom parteienparlament bundestag eine volksinitiative abgelehnt wurde. nur bei fundamentalen weichenstellungen sollte das<br />
 g a n z e  volk zur abstimmung gerufen werden: verfassungsänderungen&#8230;</p>
<p>unterstützer sind willkommen!</p>
<p><a href="mailto:carlo.difabio@gmx.de">carlo.difabio@gmx.de</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentare von Kastner, Detlev zu Ulrich Zachert verstorben</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/ulrich-zachert-verstorben/comment-page-1/#comment-535</link>
		<dc:creator>Kastner, Detlev</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 06:17:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtprogressiv.de/?p=248#comment-535</guid>
		<description>Wie trauern um unseren Kurator und Weggefährten im Streit um die Rechte der Arbeitnehmer um, Mitbestmmungsrechte und Menschenwürde im Betrieb.
Wir trauern um einem zugetanen Freund.

Ulrich Zachert war ein fundierter und engagierter Wissenschaftler, Hochschullehrer und Kollege in Sachen Menschenrechte im Arbeitsleben. Er verstand es, der herrschenden bundesdeutschen Rechtsdogmatik in Arbeitsbeziehungen das höhere Recht des Grundgesetzes, der Menschenrechte entgegen zu halten.
Sein Lebenswerk möge Ansatz und Anlass für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes über seinen Tod hinaus sein. Gerne werden wir unseren Beitrag dazu leisten.
Ich hatte persönlich das Glück als studentisches Mitglied des Hochschulrates der Hochschule für Wirtschaft und Politik die Berufung von Ulrich Zachert unterstützen zu können. Meine damalige Wertschätzung aus Literatur und Gesprächen begründet wurde durch sein Wirken nicht nur bestätigt sondern weiter gesteigert. Das Angedenken an Ulrich Zachert möge seinem Steben förderlich sein</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie trauern um unseren Kurator und Weggefährten im Streit um die Rechte der Arbeitnehmer um, Mitbestmmungsrechte und Menschenwürde im Betrieb.<br />
Wir trauern um einem zugetanen Freund.</p>
<p>Ulrich Zachert war ein fundierter und engagierter Wissenschaftler, Hochschullehrer und Kollege in Sachen Menschenrechte im Arbeitsleben. Er verstand es, der herrschenden bundesdeutschen Rechtsdogmatik in Arbeitsbeziehungen das höhere Recht des Grundgesetzes, der Menschenrechte entgegen zu halten.<br />
Sein Lebenswerk möge Ansatz und Anlass für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechtes über seinen Tod hinaus sein. Gerne werden wir unseren Beitrag dazu leisten.<br />
Ich hatte persönlich das Glück als studentisches Mitglied des Hochschulrates der Hochschule für Wirtschaft und Politik die Berufung von Ulrich Zachert unterstützen zu können. Meine damalige Wertschätzung aus Literatur und Gesprächen begründet wurde durch sein Wirken nicht nur bestätigt sondern weiter gesteigert. Das Angedenken an Ulrich Zachert möge seinem Steben förderlich sein</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentare von Sten zu Gaza und Völkerrecht</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/gaza-und-volkerrecht/comment-page-1/#comment-122</link>
		<dc:creator>Sten</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2009 11:44:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtprogressiv.de/?p=10#comment-122</guid>
		<description>Es ist bedauerlich, dass ein vielversprechendes Projekt wie &quot;rechtprogressiv&quot; damit startet, unkommentiert ein derartiges Pamphlet nachzu&quot;drucken&quot;. Wenn damit die editorischen Standards für die Zukunft gesetzt sind, dann, wie man bei uns sagt, Gute Nacht Marie. Drei Kritikpunkte sind es, die diesen Text disqualifizieren:

- die moralische Argumentation auf der der Text basiert,
damit ist der Text vorrangig von der persönlichen, nichtüberprüfbaren Solidarisierung mit einer der Konfliktparteien geprägt

- die unbelegte Behauptung von Fakten
z.B. &quot;beide Parteien gingen davon aus, dass dieser Zustand sich noch im Rahmen des Waffenstillstandabkommens hielt – bis zum 4. November 2008.&quot; oder &quot;Der Waffenstillstand endete formal am 19. Dezember 2008, beide Seiten waren an einer Verlängerung nicht interessiert. Israel nicht, da die Pläne für den baldigen Angriff schon auf dem Tisch lagen. Hamas nicht, weil Israel seine Verpflichtung, während des Waffenstillstandes die Grenzen für die Versorgung der Bevölkerung zu öffnen, nicht nachgekommen war und sich die Situation der Menschen weiter verschlechtert hatte&quot;

- die mangelhafte rechtliche Argumentation
z.B. die Behauptung, Gaza wäre de jure noch besetztes Gebiet und das Nichtbedenken der wohl eher zutreffenden Kategorie des stabilisierten de facto regimes

Schade, Schade</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist bedauerlich, dass ein vielversprechendes Projekt wie &#8220;rechtprogressiv&#8221; damit startet, unkommentiert ein derartiges Pamphlet nachzu&#8221;drucken&#8221;. Wenn damit die editorischen Standards für die Zukunft gesetzt sind, dann, wie man bei uns sagt, Gute Nacht Marie. Drei Kritikpunkte sind es, die diesen Text disqualifizieren:</p>
<p>- die moralische Argumentation auf der der Text basiert,<br />
damit ist der Text vorrangig von der persönlichen, nichtüberprüfbaren Solidarisierung mit einer der Konfliktparteien geprägt</p>
<p>- die unbelegte Behauptung von Fakten<br />
z.B. &#8220;beide Parteien gingen davon aus, dass dieser Zustand sich noch im Rahmen des Waffenstillstandabkommens hielt – bis zum 4. November 2008.&#8221; oder &#8220;Der Waffenstillstand endete formal am 19. Dezember 2008, beide Seiten waren an einer Verlängerung nicht interessiert. Israel nicht, da die Pläne für den baldigen Angriff schon auf dem Tisch lagen. Hamas nicht, weil Israel seine Verpflichtung, während des Waffenstillstandes die Grenzen für die Versorgung der Bevölkerung zu öffnen, nicht nachgekommen war und sich die Situation der Menschen weiter verschlechtert hatte&#8221;</p>
<p>- die mangelhafte rechtliche Argumentation<br />
z.B. die Behauptung, Gaza wäre de jure noch besetztes Gebiet und das Nichtbedenken der wohl eher zutreffenden Kategorie des stabilisierten de facto regimes</p>
<p>Schade, Schade</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentare von Pit zu Die Grundfreiheiten des Kapitals im Widerspruch zu den sozialen Grundrechten – schafft der EuGH eine neue Werteordnung?</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/die-grundfreiheiten-des-kapitals-im-widerspruch-zu-den-sozialen-grundrechten-%e2%80%93-schafft-der-eugh-eine-neue-werteordnung/comment-page-1/#comment-14</link>
		<dc:creator>Pit</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2009 15:14:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtprogressiv.de/?p=66#comment-14</guid>
		<description>Auszug aus obigen Text:&quot;...steht aber das BVerfG in Widerspruch zum EuGH, der die Unvereinbarkeit der Tariftreueklauseln mit dem EU-Recht konstatiert und insbesondere Arbeitnehmerschutzgründe als Rechtfertigung für einen Eingriff in Art. 49 EGV nicht anerkennt...&quot;
Das ist unzutreffend.
Ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG muss dem EuGH zufolge durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses legitimiert sein.

Mehrfach hat der EuGH konkret auch den Schutz der Arbeitnehmer als einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses im Sinne einer Rechtfertigung für einen Eingriff grundsätzlich anerkannt.( Stellvertretend nur Rs. C-438/05 (International Transport Workers&#039; Federation and The Finnish Seamen&#039;s Union), Urteil vom 11.12.2007 Rn. 45 oder auch Rs. C-165/98 (Mazzoleni und ISA), Slg. 2001, I-2189, Rn. 27).

Dies tat der EuGH ein weiteres Mal in der Rüffert-Entscheidung. Jedoch lehnte er die Geeignetheit der M a ß n a h m e (Tariftreueklausel)ab, mit der das aus seiner Sicht  zulässige Ziel Schutz der Arbeitnehmer, verfolgt wurde.

Also der EuGH erkennt Arbeitnehmerschutzgründe als Rechtfertigung für einen Eingriff in Art. 49 EGV grundsätzlich an.

Mfg
Pit</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auszug aus obigen Text:&#8221;&#8230;steht aber das BVerfG in Widerspruch zum EuGH, der die Unvereinbarkeit der Tariftreueklauseln mit dem EU-Recht konstatiert und insbesondere Arbeitnehmerschutzgründe als Rechtfertigung für einen Eingriff in Art. 49 EGV nicht anerkennt&#8230;&#8221;<br />
Das ist unzutreffend.<br />
Ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EG muss dem EuGH zufolge durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses legitimiert sein.</p>
<p>Mehrfach hat der EuGH konkret auch den Schutz der Arbeitnehmer als einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses im Sinne einer Rechtfertigung für einen Eingriff grundsätzlich anerkannt.( Stellvertretend nur Rs. C-438/05 (International Transport Workers&#8217; Federation and The Finnish Seamen&#8217;s Union), Urteil vom 11.12.2007 Rn. 45 oder auch Rs. C-165/98 (Mazzoleni und ISA), Slg. 2001, I-2189, Rn. 27).</p>
<p>Dies tat der EuGH ein weiteres Mal in der Rüffert-Entscheidung. Jedoch lehnte er die Geeignetheit der M a ß n a h m e (Tariftreueklausel)ab, mit der das aus seiner Sicht  zulässige Ziel Schutz der Arbeitnehmer, verfolgt wurde.</p>
<p>Also der EuGH erkennt Arbeitnehmerschutzgründe als Rechtfertigung für einen Eingriff in Art. 49 EGV grundsätzlich an.</p>
<p>Mfg<br />
Pit</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentare von Kritische JuristInnen im Web 2.0: &#8222;RechtProgressiv&#8220; online &#171; fight fire with fire zu Editorial</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/editorial/comment-page-1/#comment-6</link>
		<dc:creator>Kritische JuristInnen im Web 2.0: &#8222;RechtProgressiv&#8220; online &#171; fight fire with fire</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 21:16:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtprogressiv.de/?p=8#comment-6</guid>
		<description>[...] [aus dem Editorial der Seite] [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] [aus dem Editorial der Seite] [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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