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Roulette und Arbeit – Ursachen und Wirkungen der Finanzkrise

Samstag, 25. April 2009 | Autor: hfe | Diese Seite als PDF herunterladen

von Detlef Hensche

I.
Den Helden schwindet die Gewissheit, ihre Propheten sind verstummt. Vorerst. Der Bundespräsident, einst Verfechter freier Märkte, plädiert für verbindliche Regeln und einen starken Staat. Kabinettsmitglieder führen Schreckbegriffe wie keynesianische Nachfragesteuerung, Kontrolle und Verstaatlichung der Banken im Munde. Das alles kann nicht überraschen. Der Zusammenbruch der Finanzmärkte zieht nicht nur institutionelle Anleger und Banken mit sich in den Strudel; er blockiert insgesamt die Kreditvergabe und verschärft damit die ohnehin eingesetzte Konjunkturabschwächung, die sich so zu einer veritablen Rezession auswächst.

Wie konnte es dazu kommen? Die gängigen Antworten verbergen mehr als sie erklären.

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1.
Die „Gier” der Akteure ist sicher unbestreitbar, läßt jedoch die systemischen und politisch gesetzten Ursachen im Dunkeln. Die Gier ist einer rendite-orientierten Wirtschaft inhaerent. Die Jagd nach höchstmöglicher Rendite aufs eingesetzte Kapital, einschließlich der damit verbundenen Risiken, ist die Triebfeder jeder kapitalistischen Wirtschaft und wird in Lehr- und Schulbüchern, in zahllosen Erbauungsschriften der Marktorthodoxie als Motor permanenten Fortschritts angepriesen. Damit unternehmerischer Wagemut sich in einer nach oben offenen Maximierungsskala ordentlich auszahlt, hat die Politik in den letzten Jahren eine rechtliche Bindung nach der anderen, eine kostenträchtige Auflage nach der anderen abgeräumt. Deregulierung war und ist das Zauberwort zur Entfesselung der Märkte. Die Beseitigung rechtlicher Bindungen wird zum Standortfaktor. Der deutsche Finanzplatz sollte gestärkt werden und spekulationswilliges Kapital anlocken. In diesem Sinne haben Bundesregierung und Bundestag dem freien Kapitalverkehr und dem spekulativen Finanzinvestment den Weg geebnet, durch Zulassung von Hedge-Fonds, durch steuerliche Privilegierung von REIT´s, durch Steuerbefreiung der Erlöse aus Beteiligungsverkauf, durch Zulassung sog. Leerverkäufe, durch Verzicht auf eine spürbare Börsenumsatzsteuer, durch ermäßigte Steuersätze auf Kapitaleinkünfte, durch Zulassung nicht bilanzierter Zweckgesellschaften etc. Das hindert die Zauberlehrlinge bis heute nicht, die von ihnen selbst stimulierte Gier und die mit erheblichem finanziellen und gesetzgeberischen Aufwand angelockten „Heuschrecken” aufs Heftigste zu geißeln.

Nachdem die Finanzkrise dieses Mal mit erdrückender Wucht alle trifft, ist mit Korrekturen zu rechnen. Das jedenfalls ist das Ergebnis des G 20-Gipfels. So arbeiten derzeit alle Regierungen an Regeln und Kontrollen über die Finanzmärkte.

2.
Doch so wichtig Währungs-, Banken- und Finanzmarktregulierungen sind, sie rühren nicht an den Kern. Dieser liegt in gravierenden Fehlentwicklungen der Realwirtschaft, die nicht etwa im Sinne einer 2-Welten-Lehre vom Finanzsektor getrennt werden kann. Es gibt nur eine Wirtschaft. Wer über die Finanzmärkte spricht, muß die Realwirtschaft zum Thema machen. Die spekulative Aufblähung und Verselbständigung der Finanzmärkte ist unmittelbare Folge des von Jahr zu Jahr wachsenden Kapitalüberschusses. Dieser wiederum wurzelt in wirtschaftlichen – nationalen wie internationalen – Ungleichgewichten. Auch diese sind politische verantwortet und zum überwiegenden Teil intendiert.

In marktradikaler und exportfixierter Obsession wurde eine Umverteilung zu Lasten der Masseneinkommen angetrieben, sei es durch Abbau von Sozialleistungen, durch Förderung eines Niedriglohnsektors, sei es mit Hilfe arbeitsrechtlicher Deregulierung und damit geförderter Gewerkschaftsschwäche. Zugleich hat sich die öffentliche Hand im Namen eines „schlanken Staates” aus öffentlichen Investitionen und Dienstleistungen zurückgezogen und die oberen Einkommen steuerlich entlastet. Diese Politik war und ist nicht nur ein Angriff auf privaten und öffentlichen Wohlstand, sie hat zudem bewirkt, daß ein jährlich wachsender Teil der Erträge nicht mehr in Unternehmen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen investiert wird, sondern den höheren Renditen aus spekulativen Finanzinvestitionen nachjagt. Nimmt man noch die Verlagerung der Altersvorsorge in die kapitalgedeckte Versicherung hinzu, sind die entscheidenden Faktoren für die Aufblähung der Finanzmärkte benannt. Und hier herrschen nun einmal die Gesetze der Spekulation. Die Börsen schaffen kein Werte, auch wenn man nach allen Regeln medialer Kunst versucht hat, uns solches weiszumachen. Allein die Arbeit schafft Werte.

Deshalb sind neue Regeln für die Spielbank und wirksame Kontrollen über einzelne Spieler sicher wichtig. Doch solange die Wirtschaft selbst, also der produktive Kreislauf, unverändert Ungleichgewichte zwischen Arm und Reich, zwischen privatem Kapital und öffentlicher Hand, zwischen industrialisiertem Norden und unterentwickeltem Süden fortschreibt und verstärkt, wird sich der Abfluß der Gewinne ins Kasino fortsetzen und dort mit neuen Produkten und Geschäften zur nächsten Runde ansetzen, die Wirtschaft noch ungehemmter auszehren und weitere Krisen produzieren.

Reformen, die die Ursachen beseitigen, müssen die volkswirtschaftlich fatale Umverteilung rückgängig machen – was im übrigen aus sozialen und ökologischen Gründen und zur Zukunftssicherung ohnehin geboten ist. Es geht um die unausweichliche, altbekannte Frage, was die Gesellschaft mit den von allen erarbeiteten Erträgen und Vermögenszuwächsen macht: ob sie zusieht, daß diese am Roulette verschwinden oder ob sie sie abschöpft, um produktive Investitionen und Dienstleistungen zu finanzieren und damit privaten wie öffentlichen Wohlstand zu mehren. Es sieht so aus, daß allein die neue US-Regierung dieser Perspektive folgt und die Krisenfolgen durch finanzielle Impulse vorrangig in den für die öffentliche Wohlfahrt und die Zukunft der Gesellschaft wichtigen Sektoren Gesundheit, Bildung und umweltverträgliche Energie zu bekämpfen sucht. Wie nicht anders zu erwarten, widersetzt sich die Bundesregierung, in marktorthodoxer Versteinerung unübertroffen, dem Ansinnen gleichzuziehen. Mit der Fixierung allein auf eine Regulierung der Finanzmärkte überlässt sie die Krisenopfer – das ist die Mehrheit der Bevölkerung – ihrem Schicksal: einer voraussichtlich dramatisch anschwellenden Arbeitslosigkeit. Das auf 50 Milliarden € begrenzte Konjunkturprogramm ist nicht nur zu gering, sondern vor allem in seiner Zielsetzung diffus und allein auf kurzzeitigen Aufschub gerichtet.

II.
Was folgt aus alledem für die Arbeitnehmer und ihr Recht?

1.
Langfristig geboten ist eine Umkehr der Umverteilung.

An der Schere zwischen Massen- und Kapitaleinkommen sind die Gewerkschaften nicht unschuldig. Gewiß, in Zeiten der Arbeitslosigkeit sind sie geschwächt; der Tarifpolitik sind Grenzen gesetzt. Doch ob die Gewerkschaften in der Vergangenheit, namentlich in Aufschwungphasen, den Tarifkonflikt stets ausgereizt haben, wäre selbstkritisch zu hinterfragen. Immerhin ist die Bundesrepublik das einzige Industrieland, das in der realen, also preisbereinigten Lohnentwicklung der letzten fünfzehn Jahre einen – geringfügig – negativen Saldo von 0,6 % aufweist; zum Vergleich: in Schweden ist in der gleichen Zeit eine Steigerung von 25 %, in den USA von 16,6 %, in Dänemark von 15,6 %, in Frankreich von 8,4 % etc. zu verzeichnen. Ausgerechnet die führende und in Europa stärkste Wirtschaft setzt andere Länder unter Dumping-Druck!

Dem Vergleich liegen Durchschnittswerte zugrunde, in die auch politisch gesetzter Einkommensverlust eingeflossen ist, wie namentlich der sich ölfleckartig ausdehnende Niedriglohnbereich. Hartz IV mit dem gesetzlich dekretierten Wegfall jeglicher Zumutbarkeitsschranke bei der Arbeitsvermittlung – jede Arbeit ist zumutbar – hat daran einen entscheidenden Anteil. Die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die alle bisher geltenden Schutzbestimmungen beseitigt hat und es erlaubt, die europarechtlich gebotenen Arbeitsbedingungen und -entgelte des Einsatzbetriebes durch Tarifvertrag zu unterlaufen, hat Leiharbeit zum breitflächig genutzten Instrument der Lohnsenkung gemacht; erwartungsgemäß fand sich in Gestalt der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen” (CGZP) ein willfähriger Partner, der bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des neuen AÜG mit dem ersten Dumping-Tarifvertrag zur Stelle war. Es ist zu hoffen, daß die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009, die der CGZP die Tariffähigkeit aberkannt hat, Bestand hat und rechtskräftig wird. Ungeachtet dessen ist zumindest das Gebot des equal pay und equal treatment ohne Öffnungsklausel festzuschreiben – soweit man überhaupt an der Legalität der Leiharbeit festhält.

Der gewerkschaftliche Widerstand gegen beide durch die Hartz-Gesetzgebung initiierten Lohnsenkungsprogramme war seinerzeit eher verhalten.

Um so notwendiger ist eine Kampagne zur Revision dieser und anderer Armutsprogramme. Daß solches möglich ist, zeigt die gewerkschaftliche Mobilisierung für einen gesetzlichen Mindestlohn, die erste Früchte trägt. Diese Erfolge waren auch möglich, weil die Kritik an der Verbreitung von Armutslöhnen von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung geteilt wird.

Desgleichen ist es geboten, die Auszehrung der gesetzlichen Rente zu stoppen und rückgängig zu machen und die Förderung kapitalgedeckter Rente auslaufen zu lassen.

Die notwendige Rück-Verteilung zugunsten der Masseneinkommen beschränkt sich folglich keineswegs auf die Tarifverträge, sondern muß die Leistungen der Sozialversicherung einbeziehen. Und sie muß überschüssige Gewinneinkommen und Vermögenszuwächse über die öffentlichen Haushalte abschöpfen und wieder in den produktiven, werteschaffenden Kreislauf lenken – statt sie den Verlockungen des Spieltischs auszuliefern. Hier liegen die sowohl finanzmarktpolitisch notwendigen als auch gesellschaftspolitisch überfälligen Reformaufgaben eines Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen, von der Bildung bis zur ökologisch gebotenen Reform des Verkehrswesens und Energieversorgung. Mit Gebäudesanierung ist es dabei freilich nicht getan.

2.
Kurzfristig geht es um Beschäftigungssicherung. Ein erster Schritt ist bereits getan: Durch Verlängerung der möglichen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld. Ob die Unternehmer die nunmehr gegebene Höchstfrist von 18 Monaten ausschöpfen, was sicher wünschenswert ist, hängt von der Dimension der bevorstehenden Auftragseinbrüche ab. Es ist zu befürchten, daß ein großer Teil der betroffenen Unternehmen noch in nächster Zeit zu Entlassungen schreitet.

Die nicht zur Mitte gehören, prekär beschäftigte Leiharbeiter und befristet Eingestellte, sind schon getroffen; die Zahl der Leiharbeiter ist seit Herbst vergangenen Jahres um 150.000 gesunken. Daß dies im wesentlichen lautlos geschah, sagt viel aus über den Riß, der durch die Belegschaften geht. Das ist die hässliche Kehrseite der herrschenden Politik der Mitte, einer Politik für die, die in der Mitte stehen; manch ein Betriebsrat ist erleichtert, wenn er Stammarbeitsplätze retten kann, weil noch „Fremde” im Betrieb sind, die zuerst ausgeschieden werden! Eine solidarische Politik sieht anders aus.

Daß sich die Unternehmen – noch – bemühen, Massenentlassungen aus dem Kreis der Kernbelegschaften zu vermeiden, hängt auch mit dem öffentlichen und politischen Klima zusammen. Die aktuelle wirtschaftliche Krise ist in der öffentlichen Wahrnehmung kein Schicksal, sie kennt Täter. Eine Entlassungswelle größeren Stils könnte dieses Mal Empörung auslösen, wie sie sich in Frankreich und Griechenland bereits artikuliert. Da überrascht es nicht, daß Unternehmer Vorsicht walten lassen, mitunter gar Schutz und Fürsprache von der Gewerkschaft erbitten.

Dies muß Anlaß sein, die bisher betriebene arbeitsrechtliche Deregulierung umzukehren. Arbeitsrecht ist nicht nur formal dadurch definiert, daß es die Rechtsverhältnisse erfasst, unter denen abhängige Arbeit erbracht wird. Arbeitsrecht reflektiert vielmehr die wirtschaftliche und soziale Unterlegenheit der Arbeitnehmer und steht unter dem sozialen Auftrag, diese Unterlegenheit auszugleichen, die Arbeitnehmer zu schützen und Raum für freie Entfaltung in der Arbeit zu schaffen. Arbeitsrecht hat seinen Zweck in sich und eignet sich nicht zum Anhängsel einer Standortpolitik, die die Rechtsordnung zum Instrument im Wettlauf um die günstigsten Anlagebedingungen verkommen läßt. Diese Einsicht scheint im Deregulierungseifer der letzten Jahre abhanden gekommen zu sein. Höchste Zeit also, sich wieder auf den Menschen-, nicht Standortwert des Arbeitsrechts zu besinnen.

Die Gelegenheit ist günstig. Die Legitimation marktradikalen Umbaus ist – vorerst – erschüttert. Der einen Legitimationsverlust kann Legitimationsgewinn der anderen bewirken. Kann! Von selbst stellt sich der Umschlag nicht ein. Man wird deutlich machen und lautstark, auch in Aktionen, vertreten müssen, was aus der Sicht der Arbeitslosen und der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer Not tut. Um dies an einigen Beispielen deutlich zu machen, die sich nicht zuletzt aufgrund der finanzmarktgetriebenen Entwicklung der jüngsten Zeit aufdrängen.

Gefordert ist u.a. eine Reform des Kündigungsschutzes.

Die unternehmerische Entscheidung sollte nicht länger ausgeklammert bleiben, wenn die Prüfung ansteht, ob betriebsbedingte Kündigungen sozial gerechtfertigt sind. Ist es verhältnismäßig und gerechtfertigt, Tausende von Existenzen zu vernichten, weil sich Eigentümer und Gesellschafter in Spekulationsgeschäften hochriskant verschuldet und die Banken dies sehenden Auges unterstützt haben? Oder weil sich der Gesellschafter mit Sonderausschüttungen bedient oder das Unternehmen mit Schulden seines Mehrheitserwerbs belastet hat? Sind Entlassungen in ertragreichen Betrieben verhältnismäßig, weil und nachdem der Konzern den Töchtern eine Mindestkapitalrente von 20 % vorgegeben hat? Die selbstverordnete richterliche Kontrollsperre hinsichtlich der Unternehmensentscheidung und -strategie war noch nie plausibel, schon gar nicht in den aufreizenden Fällen, in denen ganze Unternehmen zum Ausplünderungsobjekt und zum Spielball kurzfristiger Finanzmarkt-Interessen werden. Da gerät der Richter nicht in die vermeintliche Rolle, seine Einschätzung anstelle des unternehmerischen Weitblicks zu setzen. Es genügt die Feststellung, daß bestimmte Entscheidungen einschließlich der flankierenden Bankgeschäfte kündigungsrechtlich keine Anerkennung verdienen. Muß man daran erinnern, daß eine Rechtsordnung ihre Anerkennung verliert, wenn die Eliten sich aus den gesellschaftlichen Konsens darüber verabschieden, was man tut und was man nicht tut. In anderen Bezügen zögern die Arbeitsgerichte nicht, etwa geringfügige Vermögensdelikte wie die unerlaubte Einlösung eines Pfandbons über 1,30 € mit der unerbittlichen Rigidität einer auf Zucht und Disziplin setzenden Wertordnung kündigungsrechtlich zu ahnden.

Desgleichen sollte die aktuelle Krise dazu motivieren, den wegen Absatzrückgangs betriebsbedingt Gekündigten nach Ende der Krise das gesetzliche Recht auf Wiedereinstellung zuzuerkennen; dies wäre eine konsequente Fortentwicklung der Kurzarbeit-Verlängerung.

Eine offene Flanke des Kündigungsschutzes sind befristete Arbeitsverträge. Bis zum ersten Beschäftigungsförderungsgesetz im Jahre 1985 hatte die Rechtsprechung um der Arbeitsplatzsicherheit willen sachliche Gründe gefordert. Mit dem Beschäftigungsförderungsgsetz hat der Gesetzgeber – zunächst in engen Grenzen – auch sachgrundlose Befristungen erlaubt und deren Rahmen seitdem kontinuierlich erweitert. Die Folgen spüren Millionen Beschäftigte, vor allem junge Menschen, denen auf diese Weise verlässliche Perspektiven in Beruf, persönlicher und familiärer Lebensplanung verwehrt wird. Und dann klagen unsere Pharisäer über den Geburtenrückgang! Es ist an der Zeit, sachgrundlose Befristungen wieder auszuschließen und befristete Arbeitsverträge allein aus gesetzlich abschließend festgelegten Gründen zuzulassen.

Schließlich ist es kein Zufall, daß die Mitbestimmung neuerdings mehr Aufmerksamkeit genießt. Wichtige Schritte wären z.B. der Ausbau der personellen Mitwirkungsrechte zu einer echten Mitbestimmung, die Aufwertung des Interessenausgleichs zu einem Mitbestimmungsgegenstand und eine Vetoposition der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat im Falle von Umwandlungen, Standortschließungen, von Entlassungen und Desinvestitionen größeren Ausmaßes und von Sonderausschüttungen.

Daß Arbeitnehmerrechte gestärkt werden können, zeigt die Vereinbarung der IG Metall mit der Schaeffler-Gruppe über die Einführung der Mitbestimmung. Das Beispiel sollte nicht singulär bleiben. Auch in Standort- und Sozialtarifverträgen finden sich seit geraumer Zeit Bestimmungen über Kündigungsfristen, Kündigungsausschluß und über erweiterte Mitbestimmungsrechte. Sie gilt es zu verallgemeinern. Die aktuelle Situation eröffnet die Perspektive sozialer Reformen. Solange die Hauptakteure des neoliberalen Umbaus von Staat und Gesellschaft delegitimiert sind, bestehen durchaus Reformchancen – vorausgesetzt, wir nutzen sie.

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Thema: Arbeit & Wirtschaft

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