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Das Elend der Abschiebehaft

Dienstag, 7. Juni 2011 | Autor: hfe

von Rechtsanwalt Michael Sack, München

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger -kurz Rückführungsrichtlinie- enthält auch Mindeststandards für die Abschiebehaft. Sie gilt  für alle Staaten der EU außer Dänemark, Großbritannien und Irland sowie außerhalb der EU in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die Frist für die innerstaatliche Umsetzung ist am 24.12.2010 abgelaufen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Richtlinie bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Insofern gilt sie unmittelbar. Auch dann, wenn die Richtlinie die Abschiebehaft selbst nicht in Frage stellt, formuliert sie restriktivere Standards, was sich allerdings in der Rechtspraxis der mit Abschiebehaft befassten Behörden in Deutschland kaum niedergeschlagen hat.

1. Abschiebehaft wird zu schnell, zu oft und oft zu Unrecht verhängt

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Thema: Staat Demokratie BürgerInnenrechte | Kommentare geschlossen