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	<title>RechtProgressiv &#187; Gesetzgebung</title>
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		<title>Plädoyer für eine unternehmerische Gesetzesproduktion</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 09:26:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Staat Demokratie BürgerInnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>

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Von Martin Kutscha 
Ein tüchtiger Rechtsanwalt  ist zu vielem fähig, zumal wenn er in einer internationalen Großkanzlei  beschäftigt ist und damit auch ein weit geöffnetes Ohr für die Wünsche  der Wirtschaft erwarten lässt. Da liegt es doch nahe, solchen Anwälten  auch die Produktion von wichtigen Gesetzestexten anzuvertrauen. Privat  ist allemal [...]]]></description>
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<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Von Martin Kutscha </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Ein tüchtiger Rechtsanwalt  ist zu vielem fähig, zumal wenn er in einer internationalen Großkanzlei  beschäftigt ist und damit auch ein weit geöffnetes Ohr für die Wünsche  der Wirtschaft erwarten lässt. Da liegt es doch nahe, solchen Anwälten  auch die Produktion von wichtigen Gesetzestexten anzuvertrauen. Privat  ist allemal besser als der Staat, wissen wir doch von unseren Vorbetern  in Politik und Medien. Und die Beamten in den Ministerien, die früher  für die Anfertigung von Gesetzentwürfen zuständig waren, sind bekanntlich  träge und ineffektiv. Darüber hinaus könnten sie, gesetzlich auf  das Gemeinwohl verpflichtet, möglicherweise versucht sein, den Wirtschaftsinteressen  nicht immer den ihnen gebührenden Vorrang einzuräumen. Wo kämen wir  denn da hin?</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><span id="more-251"></span>Inzwischen hat schließlich  auch die Wissenschaft erkannt, dass es sich bei den Gesetzen genauso  um ein „Produkt“ handelt wie bei fast allem auf der Welt, von der  Tüte Popcorn bis zur Festnahme eines Verbrechers durch die Polizei  oder die „humanitäre Intervention“ in Gestalt der Bombardierung  des Territoriums eines anderen Staates durch die Bundeswehr, vielleicht  ja auch der Geschlechtsakt. Und da nun einmal die Ökonomie die Welt  beherrscht, sollten Gesetze nicht länger verstanden werden als Versuch  politischer Gestaltung, um die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern,  oder gar als Ausdruck von Volkssouveränität, wie es dem seligen Immanuel  Kant vorschwebte. Nein, Gesetze sind Regeln, die den obwaltenden Sachzwängen  der weltweiten Ökonomie Rechnung tragen sollen, und dazu gibt es keine  Alternative, wie es schon Maggie Thatcher wusste. Da es ja nur um das  Erkennen und Berücksichtigen solcher Sachzwänge geht und nicht etwa  um die Verwirklichung politischer Visionen (für deren Behandlung nach  Gerhard Schröder ohnehin der Arzt zuständig sein soll), ist die Gesetzesproduktion  in den Händen eilfertiger und geschickter Wirtschaftsanwälte denn  auch am besten aufgehoben. Und 1,1 Mill. Euro für die „externe Beratung“  z. B. zum Gesetz zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes ist  doch nun wirklich ein Schnäppchenpreis, verglichen mit den Milliarden  für die Bankenrettung.</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Aber warum sollten wir bei  der Produktion von Gesetzentwürfen durch Anwaltskanzleien stehen bleiben?  Wäre es nicht konsequent, auch die Verabschiedung der Gesetze selbst  in die verantwortungsvollen Hände der führenden Wirtschaftsunternehmen  zu legen? So könnten z. B. die großen Energieunternehmen bei der Neuformulierung  des Atomgesetzes ihre Sachkunde vollauf zur Geltung bringen. Und beim  Nichtraucherschutz sollten die Kenntnisse der Tabakindustrie endlich  die entscheidende Rolle spielen. Auch im Lebensmittelrecht sollte das  Prinzip der Selbstregulierung etwa durch die großen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetriebe  Platz greifen. Staatliche Kontrolle ist von gestern, schließlich soll  der mündige Verbraucher selbst entscheiden können, was er kauft und  was nicht. Vor allem aber würde eine solche unternehmerische Gesetzgebung  erhebliche Einspareffekte bewirken: Bundestag und Bundesrat könnten  abgeschafft werden, und der ganze Rummel um die Parlamentswahlen würde  wegfallen. Die Straßen würden nicht mehr mit den unattraktiven Politikerkonterfeis  auf zahllosen Wahlplakaten verschandelt, sondern könnten wieder durch  die Präsentation der neuesten Handy-Modelle, Zigarettenschachteln und  McDonalds-Sonderangebote den Konsum ankurbeln und zur ästhetischen  Bereicherung beitragen. Schließlich würde auch die mühselige Arbeit  der Lobbyisten bei den Mitgliedern der Volksvertretung überflüssig,  und die unverständliche Empörung mancher Zeitgenossen über Konzernvertreter  als Mitarbeiter in Bundesministerien würde gegenstandslos.</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Für ein solche Reform der  Gesetzgebung müsste freilich das Grundgesetz geändert werden. An die  Stelle der Art. 76 ff. mit ihren für den Normalbürger kaum nachvollziehbaren  Verfahrensregelungen könnte eine einfache und klare Bestimmung treten,  wonach die Gesetze des Bundes von den Vorstandsmitgliedern aller auf  dem Deutschen Aktienindex (DAX) gelisteten Unternehmen mit einfacher  Mehrheit beschlossen werden. Das bisher u. a. für die Kontrolle der  Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zuständige Bundesverfassungsgericht  könnte dann auch gleich abgeschafft werden – immerhin hat es sich  in der Vergangenheit erfrecht, bestimmte mit Mehrheit beschlossene Regelungen  wie z. B. die Ermächtigung zum „Rettungsabschuss“ von Flugzeugen  einfach für unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie zu erklären  und damit das Ansehen der Bundesregierung zu untergraben. An die Stelle  des Bundesverfassungsgericht könnte als Berufungsinstanz dann die Bundesbank  treten; diese ist ja schon jetzt von demokratischer Kontrolle befreit  (Art. 88 GG) und bei ihren Entscheidungen ausschließlich an den Sachgesetzlichkeiten  des Finanzmarktes orientiert. </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Die für die vorgeschlagenen  Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit ergibt sich  möglicherweise nach den Bundestagswahlen im September durch eine schwarz-gelbe  Regierungskoalition. Die Grünen waren schon immer gegen den Staat,  könnten also auch für diese Reform zu gewinnen sein. Fraglich ist  nur, ob die immer weiter schrumpfende SPD dabei mitspielt. Den kritischen  Tönen im laufenden Wahlkampf zum Trotz, hat sie sich immerhin schon  während ihrer „rot-grünen“ Regierungszeit durch die Deregulierung  des Finanzmarktes bleibende Verdienste für die Freiheit des deutschen  Unternehmertums erworben. </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> <em>Zuerst veröffentlicht  in „Ossietzky“ Nr. 18/2009.</em></span></div>
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