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	<title>RechtProgressiv &#187; Allgemein</title>
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		<title>Katalonien &#8211; Die Stunde der Separatisten?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Nov 2017 07:06:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[von Norman Paech
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Trotz der Pirouette, mit der der katalanische Präsident Puigdemont den Schwung aus dem Referendum genommen hat, gräbt sich der Wunsch nach Trennung und Selbstbestimmung tiefer in das politische Tagesgeschehen Spaniens und beunruhigt Europa. Ob das Baskenland oder die Balearen, Südtirol, Flandern, Korsika oder die Bretagne, Schottland, Kosovo oder die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>von Norman Paech</p>
<p>Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Trotz der Pirouette, mit der der katalanische Präsident Puigdemont den Schwung aus dem Referendum genommen hat, gräbt sich der Wunsch nach Trennung und Selbstbestimmung tiefer in das politische Tagesgeschehen Spaniens und beunruhigt Europa. Ob das Baskenland oder die Balearen, Südtirol, Flandern, Korsika oder die Bretagne, Schottland, Kosovo oder die Krim und die Kurden – nur die Tschechen und Slowaken haben sich fast unbemerkt ohne Gewalt und politische Stürme voneinander getrennt.</p>
<p>1. Jedes Land hat seine eigene politische Geschichte, aber eines ist ihnen gemeinsam: wie Spanien sind alle Staaten ethnisch und kulturell sehr vielfältig, worauf sie zumeist stolz sind. Und gerade das traditionell zentralistische Spanien hat nach der Franco-Diktatur ein System der Autono­men Gemeinschaften entwickelt, welches interessantes Anschauungsmaterial für praktische Lö­sungen komplizierter Nationalitätenkonflikte und Sprachenregelungen bietet, die  für andere Länder durchaus Vorbild sein könnten. Dabei ging es im Kern um einen Prozess der Dezentralisierung und Kompetenzverlagerung an regionale Selbstverwaltungseinheiten, der heute immer noch nicht abgeschlossen ist.</p>
<p>Er betrifft die nicht-kastilischen Volksgruppen, die den Begriff der Minderheit für sich ablehnen. Es sind die sog. historischen Gemeinschaften im Baskenland, Kata­lonien, Galizien und Navarra, ferner die nicht Kastilisch sprechende Bevölkerung in Valencia und auf den Balearen. Die forcierte Politik der Kastilisierung mit ihrem traurigen Höhepunkt zur Franco-Zeit hat in vielen Gebieten die traditionellen Sprachgemeinschaften faktisch zu quantitativen Minderheiten ge­macht, konnte aber ihre besondere Identität und die Autonomieforderungen nicht auslöschen.</p>
<p>Heute ist in allen Autonomiestatuten der Gemeinschaften die Pflicht zum Schutz und Förderung der eigenen Sprachen (vor allem Baskisch und Katalanisch) veran­kert. Castellano ist die Amtssprache des spanischen Staates, die Regionalsprachen sind gleichberechtigte Amtssprachen in den Autonomen Gemeinschaften. Sie gel­ten auch für die Behörden der Zentralverwaltung in ihren Beziehungen zu den au­tonomen Gemeinschaften. Autonomiestatute wurden für das Baskenland und Katalonien 1978, für Galizien 1981, für Valencia und Navarra 1982 sowie für die Balearen 1983 erlassen. Dar­über hinaus sind jeweils eigene Sprachengesetze über die Verankerung der Spra­chen im öffentlichen Verkehr, Behörden, Armee, Kirche etc., über Förderungspro­gramme, Schulgebrauch, Zweisprachigkeit der Ortsnamen, Verkehrsschilder etc. erlassen worden. Alle Sprachengesetze fordern die Gleich­berechtigung der eigenen Sprache neben dem Castellano an den Universitäten der Autonomen Gemeinschaften, was faktisch bisher nur in Katalonien erreicht worden ist. Allein die Gerichtssprache unterliegt der ausschließlichen zentralstaatlichen Gesetzeskompetenz, die jedoch Zweisprachigkeit und Übersetzung regelt.</p>
<p>Seit 1976 gibt es keine Straf- und Verbotsbestimmungen mehr gegen separatisti­sche Aktivitäten und Vereinigungen, außer wenn sie mit gewalttätigen Mitteln verfolgt werden. So hatten es die meisten Regierungen vermieden, die baskische Herri Batasuna Partei, die offen die ETA unterstützte, vor Gericht zu stellen. Erst die konservative Regierung unter Ministerpräsident Aznar hatte mit dieser Zu­rückhaltung gebrochen, und die Führung der Herri Batasuna mit einer Anklage überzogen. Der Prozess hatte Mitte Oktober 1997 in Madrid begonnen und mit der Verurteilung der gesamten Parteispitze geendet.</p>
<p>Die politische Repräsentation der Gemeinschaften knüpft an die Geschichte der Nationen der Katalanen, Basken und Galizier an, deren Kernsiedlungsräume mit den Grenzen der heutigen Autonomen Gemeinschaften im Wesentlichen überein­stimmen. Vor allem im Baskenland und Katalonien haben sich gesonderte Parteien­systeme herausgebildet. Ihre Parlamente verfügen über spezielle Gesetzgebungs- und Ausführungskompetenzen in den Bereichen Kultur, Bildung u. Wissenschaft, Wirtschaft u. Landwirtschaft, lokale Verwaltung, Raumordnung und Städtebau, Sozialpolitik, Justizwesen und öffentlichen Sicherheit. Das Baskenland und Katalonien haben eine eigene Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie eigene Poli­zeihoheit erhalten. Die Finanz- und Steuerhoheit liegt aber nur im Baskenland bei der Gemeinschaft selbst, die an den Haushalt des Zentralstaates eine pauschale Zuwei­sung abführt.</p>
<p>Der Prozess der Dezentralisierung und Autonomisierung ist noch nicht abgeschlos­sen, wie das Referendum in Katalonien beweist. Doch haben alle Zentralre­gierungen keinen Zweifel daran gelassen, dass die Dezentralisierung nicht bis zur Sezes­sion gehen darf. Das ist einsehbar, denn die Entlassung einer Gemein­schaft aus dem Staatsverband wird unweigerlich die Sezession weiterer Gemein­schaften und damit den Zerfall Spaniens zur Folge haben. Im Baskenland, der Re­gion mit der bislang stärksten Unabhängigkeitsbewegung, sind allerdings derzeit höchstens 35 % der Bevölkerung für einen eigenen Staat. Doch wird das „erfolgreiche“ Referendum in Katalonien der Bewegung im Baskenland zweifellos wieder Flügel verleihen.</p>
<p>So sehr sich Dezentralisierung und Autonomisierung im heutigen Spanien bisher  als relativ erfolgreiche Wege der Integration und des Zusammenhalts auch unter­schiedlicher Sprachgemeinschaften erwiesen haben, so wird dieser Prozess ohne Dialog über eine erfolgreiche ökonomische Gleichstellung (z.B. Finanz- und Steuerhoheit) und den Abbau des zentralstaatlichen Autoritarismus keine Beruhigung separatistischer Am­bitionen in ganz Spanien bringen.</p>
<p>2. Das Völkerrecht hat eine lange Erfahrung mit Sezession, dem Zerfall und der Aufteilung von Staaten. Es hat daraus eindeutige Regeln entwickelt. Dabei spielten zwei sich widersprechende Prinzipien eine entscheidende Rolle: die territoriale Integrität, die in Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta als zwingendes Recht anerkannt wurde, und das Selbstbestimmungsrecht, welches allerdings erst 1976 den gleichen Status zwingenden Rechts erhielt, als die beiden Pakte über politische und bürgerliche sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Recht, in deren Art. 1 das Recht jeweils verankert war, in Kraft traten. Das Selbstbestimmungsrecht war die rechtliche Grundlage der Befreiungsbewegungen in ihrem Kampf gegen die alten Kolonialherrschaften vornehmlich in Afrika. Es gab den Kolonialvölkern das Recht, sich von den Kolonialherren und ihren Staaten zu trennen, u. zw. mit den Mitteln der Gewalt, was allerdings die nun in der NATO versammelten alten Kolonialmächte nicht anerkennen wollten. Mit dem Erfolg der Befreiungskämpfe und dem Ende der Kolonialherrschaft entschied jedoch die Organisation der afrikanischen Staaten (OAU), von nun an der territorialen Integrität der vom Kolonialismus befreiten Staaten den Vorrang einzuräumen und die kolonialen Grenzen anzuerkennen. Der Grund: würde man allen afrikanischen Völkern ein Sezessionsrecht geben, wäre der Kontinent nicht nur in Kürze einem Spaltungsprozess in hunderte kleiner und kleinster Staaten, sondern auch Gewalt und Krieg wie Deutschland im dreißigjährigen Krieg ausgesetzt.</p>
<p>Die Akzeptanz der alten Grenzen und der Vorrang der territorialen Integrität sollten allerdings nicht den Untergang des Selbstbestimmungsrechts bedeuten. Sie sollten das Recht nur auf Autonomie und Selbstverwaltung, politisch, wirtschaftlich und kulturell, in den Grenzen des Staates beschränken. Nur in dem Fall, dass der Zentralstaat diese Rechte verweigert und dem Volk die grundlegenden Menschenrechte dauerhaft vorenthält und es unterdrückt, sollte das Recht zur Sezession wiederaufleben. Eine politisch nüchterne und rationale Entscheidung, die auch von der UNO akzeptiert wurde. Eine Sezession konnte in Zukunft also nur noch dann nach den Regeln des Völkerrechts verlaufen, wenn die Entscheidung vom ganzen Staat, sei es Regierung und Parlament oder andere den Gesamtwillen repräsentierende Institutionen getroffen wird. Daran haben sich die Schotten in ihrem vergeblichen Versuch, sich von England zu trennen, gehalten. Aber auch die Tschechen und Slowaken bei der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 und die Sudanesen, als sie sich nach dem Referendum, welches sie 2005 vereinbart hatten, im Jahr 2011 trennten, mit leider negativen Folgen.</p>
<p>Den Kurden in der Türkei wurde das Recht auf einen eigenen Staat immer verwehrt, obwohl ihr Selbstbestimmungsrecht angesichts der massiven Unterdrückung und Gewalt durch die türkische Regierung und Armee eine Sezession gerechtfertigt hätte. Sie haben sich schon seit Ende der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts von ihren Sezessionsträumen getrennt und kämpfen seitdem um den Grad von Autonomie und Selbstverwaltung, den die Katalanen bereits haben. Sie haben Barzanis Referendum im Norden des Irak (Süd-Kurdistan) nicht unterstützt, da sie die Probleme einseitiger Entscheidungen realistisch einschätzen. Es ist immer wieder die Gefahr der Destabilisierung und der Gewalt, wenn solche entscheidenden Schritte nicht den gesamtstaatlichen Konsens erhalten.</p>
<p>Wie sehr die politischen Interessen den rechtlichen Konsens aushebeln können, zeigt hingegen die vom Westen geförderte und sofort anerkannte Abspaltung des Kosovo von Serbien im Jahr 2008. Hier war nicht einmal ein Referendum vorausgegangen. Diese Sezession war völkerrechtswidrig, selbst wenn sie der Internationale Gerichtshof zwei Jahre später mit wenig überzeugenden Gründen in einem Gutachten für die UNO bestätigt hat. Als dann im Jahr 2014 über 80% der Bevölkerung in  der Autonomen Republik Krim mit 93 % für die Unabhängigkeit von der Ukraine stimmte, erinnerte man sich wieder an das Völkerrecht und vergaß den Kosovo.</p>
<p>Die politischen Probleme bleiben allerdings bestehen und drohen, in immer radikalere Sezessionsbewegungen zu eskalieren, wenn die Zentralregierung nicht bereit ist, die Wünsche nach größerer finanzieller und wirtschaftlicher Autonomie sowie Lockerung der zentralstaatlichen Fesseln zu berücksichtigen. 1998 hat der Oberste Gerichtshof von Kanada den einseitigen Sezessionswunsch Quebecs zurückgewiesen, die Möglichkeit einer Trennung aber anerkannt. Dafür müsse jedoch die Verfassung geändert werden, was nur in einem Dialog zwischen den Parteien möglich sei. Das ist der Weg, den auch Madrid und Barcelona einschlagen müssen. Bleibt aber in der Türkei die Antwort der Regierung Krieg und in Spanien die Polizei, so werden Verfassung, Gerichte und das Völkerrecht keinen Frieden für die Staaten bringen können.</p>
<p><em>Erschienen in (und mit freundlicher Genehmigung von) „Ossietzky“, Nr. 21/2017</em></p>
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		<title>Strafrechtliche  Risiken  für den Hinweisgeber[1]</title>
		<link>http://www.rechtprogressiv.de/strafrechtliche-risiken-fur-den-hinweisgeber1/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Mar 2017 20:09:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist eine Straftat ein  schützenswertes Geheimnis im Sinne der strafbewehrten Geheimhaltungsvorschriften?[2]
 
von Reiner Hüper
Die Rechtsprechung befasst sich mit dem Thema Hinweisgeber überwiegend auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere des Arbeitsrechts und des öffentlichen Rechts. Mit dem Strafrecht wird gedroht. Die finanziellen Folgen für Hinweisgeber können existenzvernichtend sein, wie beispielsweise der Fall der Tierärztin Dr. Marita [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="center"><strong>Ist eine Straftat ein  schützenswertes Geheimnis im Sinne der strafbewehrten Geheimhaltungsvorschriften?<a href="#_ftn2"><strong>[2]</strong></a></strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>von Reiner Hüper</p>
<p>Die Rechtsprechung befasst sich mit dem Thema Hinweisgeber überwiegend auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere des Arbeitsrechts und des öffentlichen Rechts. Mit dem Strafrecht wird gedroht. Die finanziellen Folgen für Hinweisgeber können existenzvernichtend sein, wie beispielsweise der Fall der Tierärztin Dr. Marita Herbst<a href="#_ftn3">[3]</a>, Bad Bramstedt, zeigt. Einleiten möchte ich mein kurzes Statement zur strafrechtlichen Seite des Whistleblowing   mit  einem Zitat aus der  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1970<a href="#_ftn4">[4]</a>:</p>
<p>„… Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung. …“</p>
<p><span id="more-771"></span></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Was soll der Hinweisgeberschutz aus strafrechtlicher Sicht bezwecken? </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ziel ist die Aufklärung von (Wirtschafts- und Korruptions-)Straftaten, namentlich opferlose Delikte und deren Verhinderung. Diese Straftaten bewegen sich meistens im Dunkelfeld. Sie sind einer  Aufdeckung und Aufklärung kaum zugänglich.</p>
<p>Whistleblowing und der strafbewehrte Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen  stehen in einem rechtlichen Spannungsverhältnis. Die strafrechtliche Seite ist daher zwingend in die Diskussion zum Hinweisgeberschutz einzubeziehen. Die für den Whistleblower bestehenden strafrechtlichen Risiken ergeben sich insbesondere aus den strafbewehrten Geheimnisschutzvorschriften. In Betracht kommen Geheimnisschutzvorschriften aus dem Strafgesetzbuch (§§ 93 ff, 201 ff., 353b<a href="#_ftn5">[5]</a>, 355 StGB) und  Vorschriften aus dem Nebenstrafrecht (§ 17 UWG, § 333 HGB, § 404 AktG, § 85 GmbHG, § 151 GenG, § 315 UmwG, § 19 PublG, § 120 BetrVG und § 138 VAG).</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wie ist das strafrechtliche Risiko eines Hinweisgebers einzuordnen? </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das strafrechtliche Risiko eines Hinweisgebers lässt sich durch die nachstehenden Fragen verdeutlichen:</p>
<ul>
<li>Was ist das Schutzgut?  Wie weit soll ein im Rahmen einer rechtstaatlichen Ordnung mit Mitteln des Strafrechts zu schützendes  Amts-, Geschäfts-  und Betriebsgeheimnisses gehen? Soll und darf eine Straftat Gegenstand eines Amts- bzw. Betriebsgeheimnisses sein?<a href="#_ftn6">[6]</a></li>
<li>Wo sind die rechtlichen Grenzen? <a href="#_ftn7">[7]</a></li>
<li>Wie weit sollen gesetzliche Ge- und Verbote den Schutz begrenzen?</li>
<li>Was ist Sinn und Zweck der Geheimhaltungsvorschriften?</li>
<li>Gehen durch fehlende und unklare bzw. unvollständige Regelungen die strafrechtlichen Risiken zu Lasten des Hinweisgebers, die durch klare gesetzliche Regelungen beseitigt werden könnten?</li>
<li>Worin liegt das öffentliche Interesse an einem Whistleblowing?</li>
</ul>
<p>Hinweisgebersysteme in Bund, Ländern und Unternehmen tragen  diesen Umständen nur ansatzweise Rechnung. Reichen die teilweise unterschiedlich ausgestalteten Systeme aus, einen Hinweisgeber in einem überschaubaren Rahmen vor strafrechtlichen Risiken zu schützen? Umfassende Regelungen zum Hinweisgeberschutz fehlen. Für die öffentliche Verwaltung darf von dem rechtlich vorgeschriebenen Dienstweg nur bei Korruptionsstraftaten abgewichen werden.<a href="#_ftn8">[8]</a> Die unterschiedlich ausgestalteten Hinweisgebersysteme  der Unternehmen verfolgen in erster Linie deren  Interessen. Die Rechtsprechung behilft sich mit Rechtfertigungsgründen, wonach ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestattet ist.</p>
<p><strong>Was sollen die strafbewehrten Geheimhaltungsvorschriften schützen?</strong></p>
<p>Nach der Rechtsprechung wird die „Flucht in die Öffentlichkeit“ eines Beamten/Soldaten, der sich an die Öffentlichkeit wendet, als  (schweres) Dienstvergehen gewertet, da die Amtsverschwiegenheit eine rechtsstaatlich einwandfreie, zuverlässige und unparteiische Arbeit und ein einwandfreies Funktionieren des öffentlichen Sektors gewährleiste.</p>
<p>Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis wird grundsätzlich jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende, nicht offenkundige Tatsache geschützt, die nach dem Willen des Betriebsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll.</p>
<p>Mir fällt es schwer, eine <strong> Straftat als ein  schützenwertendes Geheimnis im Sinne der strafbewehrten Geheimhaltungsvorschriften</strong> zu werten<a href="#_ftn9">[9]</a>. Soll dem Hinweisgeber, der öffentlich Missstände anprangert, mit dem Damoklesschwert des Strafrechts gedroht werden? Einer strafrechtlichen Lösung bedarf es nicht. Eine Kriminalisierung eines Hinweisgebers ist in diesen Fällen kontraproduktiv. Hält ein  Hinweisgeber den <strong>rechtlich zulässigen und zumutbaren Weg</strong> nicht ein, sind die im Öffentlichen Recht und Arbeitsrecht bestehenden Ahndungsmöglichkeiten ausreichend. Es bedarf keiner Kriminalisierung. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze  einer Rechtfertigung werden der Problemlage nicht gerecht.<a href="#_ftn10">[10]</a></p>
<p><strong>Forderung einer bundesrechtlichen Regelung </strong></p>
<p>Gefordert werden sollten bundesrechtliche Regelungen, die dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgen und sich an die eingangs erwähnten Entscheidungen des BVerfG und BGH anlehnen. Sie sollten jedoch über die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Stufentheorie hinaus gehen und den Anforderengen der internationalen Übereinkommen gerecht werden<a href="#_ftn11">[11]</a>. Hierbei sollten wir über die Staatsgrenzen hinaus zum United Kingdom schauen. Die dortigen Regelungen des Public Interest Disclosure Act 1998 (PIDA) entsprechen diesen Voraussetzungen. Diese enthalten eine den Verhältnismäßigkeitsgrundätzen entsprechende Stufentheorie und sollten bei unserer Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz von Hinweisgebern Berücksichtigung finden:</p>
<p>:</p>
<p>„Whistleblowing <em>The disclosure by an employee of information regarding his employer’s business. In certain circumstances (with respect to disclosures of wrongdoing by the employer and provided the disclosure is made in the public interest) employees are given legal protection from retaliation by the employer. The Interest 1998 protects employees from dismissal, or subjection to any detriment, with respect to certain types of disclosures. Contractual provisions attempting to oust the operation of the Act (e.g. the use of ‘gagging clauses’ in an employment contract) are rendered void by the Act. Qualifying disclosures must be made in good faith and must pertain to any of the following:</em></p>
<p><em>– criminal offences;</em></p>
<p><em>– the breach of legal obligation,<a href="#_ftn12"><strong>[12]</strong></a></em></p>
<p><em>– a miscarriage of justice;</em></p>
<p><em>– a danger to the health or safety of any individual</em></p>
<p><em>– damage to environment;<a href="#_ftn13"><strong>[13]</strong></a></em></p>
<p><em>– deliberate covering up of information tending to show any of the above matters. Qualifying disclosures may be made to the employer or (by means of internal procedures)to a legal adviser, a minister of the Crown, or a prescribed regulator. If an employee is unable to make disclosures to any of these named persons, or fears retaliation in making such disclosures, then wider disclosure may be made (as long as this is not for personal gain). Wider disclosure could be, for example, to the police, the media, a Member of Parliament, or a non-prescribed regulator. Workers and employees who are dismissed or subjected to a detriment as a result of making a qualifying disclosure to an appropriate recipient can, within three months of such action, make a complaint to an employment tribunal. </em><br />
*******<br />
<em>Der Autor Reiner Hüper war im Berufsleben zuletzt als Oberstaatsanwalt Abteilungsleiter der Korruptionsabteilung in Kiel. Seit einigen Jahren ist er Leiter der AG Strafrecht bei Transparency International Deutschland e. V. . Der Text als Niederschrift eines Impulsreferats wurde im Nachhinein mit Fußnoten versehen. Die Quellangaben können unvollständig sein. Der Text stellt keine wissenschaftliche Arbeit dar, er soll als Diskussionsgrundlage dienen.</em></p>
<hr size="1" /><a href="#_ftnref1">[1]</a> Diskussionsgrundlage Erfurt 3.3.2017 zum Thema Hinweisgeberschutz  &#8211; Impuls und Diskussion</p>
<p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH 20, 342ff).  und &#8211; BVerfGE  (Band 28, 191ff,) 205 darf sich ein Bediensteter des öffentlichen Dienstes erst dann ohne strafrechtlich verfolgt werden zu können an die Öffentlichkeit wenden,  wenn die Behörde schwer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen hat,  also der Verstoß die gesamte Behördentätigkeit kennzeichnet und elementare  Rechtsprinzipien des freiheitlichen demokratischen Staates verletzt sind. Die vom BGH  aufgestellten Grundsätze, der in seiner Begründung auf BVerfGE 28, 191 verweist, werden als  „Stufentheorie“ des BGH bezeichnet,  welche  zum Gang in die Öffentlichkeit berechtigt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist  je nach Einstufung der Schwere des Behördenmissstandes entweder sofort oder erst nach Ausschöpfen der internen Abhilfemöglichkeiten für Staats- und Dienstgeheimnisse gerechtfertigt.</p>
<p><a href="#_ftnref3">[3]</a> Siehe hierzu <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=3&amp;ved=0ahUKEwjk2uLdsdjSAhXGjiwKHaekAfoQFggrMAI&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.anstageslicht.de%2Fthemen%2Fgesundheit%2Fmargrit-herbst-kampf-gegen-bse%2Fchronologie-dr-margit-herbst-im-kampf-gegen-bse%2F&amp;usg=AFQjCNE-2UA_3Nx8gpse4beZi8m2nCdEhg">Der Fall Dr. Margrit HERBST &#8211; eine Chronologie –<br />
www. anstageslicht.de</a></p>
<p><a href="#_ftnref4">[4]</a> BVerfGE aaO S.202.</p>
<p><a href="#_ftnref5">[5]</a> Siehe hierzu im Einzelnen: Deutscher Bundestag  &#8211; Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 7 &#8211; 3000 &#8211; 158/16</p>
<p>„…Die Weitergabe von besonders geschützten Informationen und Geheimnissen kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ob ein bestimmtes Verhalten in diesem Zusammenhang strafrechtlich geahndet werden kann, bestimmt sich nach den §§ 353b und 203 des Strafgesetzbuches (StGB) …</p>
<p>Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen können sich insbesondere aus § 353b StGB ergeben. Dieser sieht bei der Verletzung eines Geheimnisses in Abs. 1 einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, während die Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eröffnet. …“</p>
<p><a href="#_ftnref6">[6]</a> Die oben aufgeführten Urteile des BGH und des BVerfG bieten die Möglichkeit den Schutz von Hinweisgebern rechtlich neu zu gestalten. Die obersten Gerichte haben einen Weg aufgezeigt, den Strafanspruch des Staates, hinsichtlich der  seit 1936 strafbewehrten Verletzung der  Verschwiegenheitspflicht zu begrenzen. Es liegt nahe, dass die Einfügung der Norm in das Strafgesetzbuch dem damaligen Zeitgeist entsprach.</p>
<p><a href="#_ftnref7">[7]</a> Das Bundesverfassungsgericht hat zum Umfang des Geschäfts  und Betriebsgeheimnis folgendes ausgeführt (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html">Beschluss vom 14. März 2006</a> 1BvR 2087/03):  „ … Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können …“<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse definiert das  Bundesverwaltungsgericht wie folgt: „…  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens stehende Umstände oder Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt, für Außenstehende aber wissenswert sind, die nach dem bekundeten Willen des Betriebs- oder Geschäftsinhabers geheim zu halten sind und deren Kenntnis durch Außenstehende dem Geheimnisschutzträger zu einem Nachteil gereichen kann. Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet …“</p>
<p><a href="#_ftnref8">[8]</a> So ist nach den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder die Mitteilung des Verdachts einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 StGB gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde und den Strafverfolgungsbehörden zulässig. In Schleswig – Holstein kann sich ein Hinweisgeber auch an die Kontaktstelle des Landes zur Bekämpfung der Korruption wenden.</p>
<p><a href="#_ftnref9">[9]</a> Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung (s.o. FN 5) steht dieser Auffassung nicht entgegen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse  alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge definiert. Zu beachten ist, dass  die Geheimhaltungsvorschriften unter dem Vorbehalt rechtsstaatlicher Grundsätze stehen. Diese sind in einem Rechtstaat zwingend zu beachten. In dem Beschluss des BVerfG   vom  2.7.2002 (1 BvR 2049/00) heißt es hierzu u.a. :</p>
<p>„… Aber selbst bei dem vom Landesarbeitsgericht zu Grunde gelegten Sachverhalt, wonach der Beschwerdeführer &#8220;freiwillig&#8221; zur Staatsanwaltschaft gegangen sei, dort Aussagen gemacht und aufgrund eigenen Antriebs Unterlagen übergeben habe, hätte es diesem verfassungsrechtlichen Aspekt Beachtung schenken müssen. Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann &#8211; soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden &#8211; im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten. Das Landesarbeitsgericht spricht pauschal von &#8220;haltlosen Erklärungen&#8221; des Beschwerdeführers, ohne diese näher zu benennen und die auch aufgrund der Beweisaufnahme nicht nahe liegend sind. Ein derart substanzloser Vorwurf kann nicht als Grund für zivilrechtliche Nachteile dienen, die im Hinblick auf bestehende Pflichten und Rechte des Bürgers im Rahmen der Strafverfolgung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 74, 257 &lt;261 ff.&gt;). Eine zivilrechtliche Entscheidung, die dieses verkennt oder missachtet, verletzt den betroffenen Bürger in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip…“</p>
<p><a href="#_ftnref10">[10]</a> Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung im Einzelfall, die ein tatbestandliches Handeln ausnahmsweise rechtfertigt. Siehe hierzu auch Richard Schmid, Juristenzeitung 1970 S. 886, der die  Stufentheorie des BGH ablehnt, weil sie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit  auf der 2. Stufe missachtet (stillschweigende behördeninterne Abhilfe)</p>
<p><a href="#_ftnref11">[11]</a> S. z.B. Art. 22 des Straßburger Strafrechtsübereinkommen über Korruption  vom 27.1.1999  bzw. Art.9 des Straßburger Zivilrechtsübereinkommen über Korruption  vom  4.11.1999</p>
<p><a href="#_ftnref12">[12]</a> Auch in diesen Fällen sollte der strafrechtliche Schutz entfallen. Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB) oder sittenwidrig sind (§ 138 BGB) werden durch die Rechtsordnung nicht geschützt.</p>
<p><a href="#_ftnref13">[13]</a> Diese Fälle sind nach den Bestimmungen im deutschen Umweltrecht kein Gegenstand eines Amts- und Betriebsgeheimnisses. So sehen  §§ 53 ff  BImSchG, §§ 21 a ff WHG, §§ 54 ff  KrW-/AbfG fast gleichlautende Anzeigerechte und Anzeigepflichtenden des Unternehmers vor. Gegenstand der Anzeigepflicht sind Hinweise auf Mängel und Störfälle innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Zum Benachteiligungsverbot der als Beauftragte bestellte Arbeitnehmer siehe beispielsweise. §§ 58, 58d BImSchG.</p>
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		<title>Zum 75. Todestag von Hans Litten</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2013 17:59:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Historisches]]></category>
		<category><![CDATA[Staat Demokratie BürgerInnenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Veranstaltung zum Tag des bedrohten Anwalts und  zum Gedenken an Rechtsanwalt Hans Litten (19.6.1903 &#8211;  5.2.1938)
 
Bedrohte Anwältinnen und Anwälte: im Streit für Menschenrechte, gegen staatliche Unterdrückung und Willkür
Mit einer gemeinsamen Abendveranstaltung haben VDJ, RAV und die RAK Berlin am 25.01.2013 anschließend an die vortags stattgefunden Protestaktionen zum Tag der bedrohten Anwältin und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;"><span><span style="font-size: 12pt;"><strong>Veranstaltung zum Tag des bedrohten Anwalts und  zum Gedenken an Rechtsanwalt Hans Litten (19.6.1903 &#8211;  5.2.1938)</strong></span></span></div>
<h2 style="MARGIN:0cm 0cm 0pt"><span> </span></h2>
<p style="text-align: center;"><strong>Bedrohte Anwältinnen und Anwälte: im Streit für Menschenrechte, gegen staatliche Unterdrückung und Willkür</strong></p>
<p>Mit einer gemeinsamen Abendveranstaltung haben VDJ, RAV und die RAK Berlin am 25.01.2013 anschließend an die vortags stattgefunden Protestaktionen zum Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts die Bedeutung unbehinderter anwaltlicher Tätigkeit für die Rechtsdurchsetzung in den  Mittelpunkt gerückt und an den sich am 05.02.2013 jährenden 75. Todestag des Rechtsanwalts Hans Litten erinnert. Eine Erinnerung, deren historische Bezüge  auf das Gegenwärtige gerichtet war, nämlich daran zu arbeiten, „dass der Anwaltsberuf für niemanden mit Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben verbunden ist“, wie es Ralf Oberndörfer in seinem Vortrag formuliert hat.</p>
<p><em>Eröffnung und Begrüßung</em></p>
<p>Von Rechtsanwalt <strong>Dieter Hummel, Vorsitzender der VDJ</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,</p>
<p>ich darf Sie/Euch sehr herzlich zu der heutigen Veranstaltung zum Gedenken an Hans Litten begrüßen. In diesem Jahr jährt sich am 5. Februar zum 75. Mal der Todestag von Hans Litten. Wo könnte man Hans Littens besser gedenken als in dem nach ihm benannten Haus der Rechtsanwälte, dem Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer Berlin in der Littenstraße in Berlin.</p>
<div id="attachment_613" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.rechtprogressiv.de/wp-content/uploads/2013/02/Dieter-Hummel-VDJ.jpg"><img class="size-medium wp-image-613" title="Dieter Hummel - VDJ" src="http://www.rechtprogressiv.de/wp-content/uploads/2013/02/Dieter-Hummel-VDJ-300x194.jpg" alt="Dieter Hummel - VDJ" width="300" height="194" /></a><p class="wp-caption-text">Dieter Hummel, VDJ-Vorsitzender, hielt die Eröffnungsrede</p></div>
<p style="text-align: center;">
<p><span id="more-605"></span>Mit dieser Namensgebung wird ein Anwalt gewürdigt, an dessen Berufsauffassung wir uns heute anschließen können. Nichts selbstverständliches in einem doch eher konservativ geprägten Berufsstand. Es gilt eines Kollegen zu gedenken, der seinen Beruf ernst genommen hat und ihn mit Engagement im Sinne seiner Mandanten und seiner Überzeugungen ausgeübt hat. Der aber über den Einzelfall hinaus auch immer die gesellschaftlichen Bedingungen unter denen er diesen Beruf ausübte und unter denen Recht gesprochen wurde im Blick hatte und dies auch in den Verfahren benannte. Dieser Berufspraxis fühlen wir uns als Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verpflichtet.</p>
<p>Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir diese Veranstaltung gemeinsam mit einer weiteren Anwaltsvereinigung, dem RAV – dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein –, aber vor allem auch zusammen mit der Rechtsanwaltskammer Berlin veranstalten können.</p>
<p>Einige wenige Schlagzeilen der letzten Tage, die uns auf weitere Massenverhaftungen von Kolleginnen und Kollegen in der Türkei aufmerksam machen, die uns darauf hinweisen, dass die Kollegin Nasrin Sotudeh im Iran wegen ihrer beruflichen Tätigkeit und der darin zum Ausdruck kommenden Überzeugungen wieder inhaftiert wurde, die Verfahren gegen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Spanien zeigen, dass die Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht ein historisch abgeschlossenes Kapitel ist, sondern brennende Aktualität besitzt. Deshalb ist die heutige Veranstaltung – auch angesichts des gestrigen Tags des bedrohten Anwalts, der dieses Jahr die Verfolgung von baskischen Kolleginnen und Kollegen in den Mittelpunkt gestellt hat –, der richtige Tag, gerade auch Hans Littens zu gedenken und zu zeigen, dass noch heute die Bedrohung von Kolleginnen und Kollegen real vorhanden ist.</p>
<p>Dies drückt sich auch im Programm der heutigen Veranstaltung aus. Zunächst wird uns Rolf Becker Hans Littens Arbeit und Leben näher bringen aus Texten, die er rezitiert. Danach wird Rolf Oberndörfer uns die historische Figur Hans Litten darstellen und in die Zeit einordnen. Den aktuellen Bezug im Hinblick auf die Verteidigung der freien Advokatur im In- und Ausland wird uns der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Berlin und deren Menschenrechtbeauftragter, der Kollege Bernd Häusler darstellen. Zum Schluss wird Jonan Lekue über die konkrete Situation baskischer Anwältinnen und Anwälte informieren.</p>
<p>Ich wünsche uns allen einen interessanten und informativen Abend.</p>
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<p class="MsoNormal">Mit einer gemeinsamen Abendveranstaltung haben VDJ, RAV und die RAK Berlin am 25.01.2013 anschließend an die vortags stattgefunden Protestaktionen zum Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts die Bedeutung unbehinderter anwaltlicher Tätigkeit für die Rechtsdurchsetzung in den<span style="mso-spacerun:yes"> </span>Mittelpunkt gerückt und an den sich am 05.02.2013 jährenden 75. Todestag des Rechtsanwalts Hans Litten erinnert. Eine Erinnerung, deren historische Bezüge<span style="mso-spacerun:yes"> </span>auf das Gegenwärtige gerichtet war, nämlich daran zu arbeiten, „dass der Anwaltsberuf für niemanden mit Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben verbunden ist“, wie es Ralf Oberndörfer in seinem Vortrag formuliert hat.</p>
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		<title>Beschluss der Mitgliederversammlung der VDJ vom 24.10.2010 zur Lage in Honduras</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 12:45:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Mitgliederversammlung der VDJ hat im Rahmen der diesjährigen Verleihung des Hans-Litten-Preises an die honduranische Richterin Tirza Flores Lanza mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die ohnehin schwachen rechtsstaatlichen Institutionen in Honduras im Zuge des Staatsstreiches vom 28. Juni 2009 einen schweren Schlag erfahren haben. So wurde über politisch motivierte, rechtlich willkürliche Entlassungen und Versetzungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederversammlung der VDJ hat im Rahmen der diesjährigen Verleihung des Hans-Litten-Preises an die honduranische Richterin Tirza Flores Lanza mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die ohnehin schwachen rechtsstaatlichen Institutionen in Honduras im Zuge des Staatsstreiches vom 28. Juni 2009 einen schweren Schlag erfahren haben. So wurde über politisch motivierte, rechtlich willkürliche Entlassungen und Versetzungen vor dem Hintergrund eines (verfassungs-)rechtlich und tatsächlich schwach institutionalisierten Richterwahlsystems berichtet. Wir haben viele Indizien vernommen, die auf eine gezielte Einschüchterung von GegnerInnen des Staatsstreiches hinweisen. Ebenfalls haben wir Berichte über systematische Verletzungen politischer und bürgerlicher Menschenrechte sowie der Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört, welche von Polizei und Staatsanwaltschaft ausgehen, aber von Verfasungsorganen wie dem Obersten Gerichtshof und dem Ombudsman für Menschenrechte augenscheinlich zumindest gedeckt werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund</p>
<ul>
<li>ruft      die VDJ die EU-Kommission und die Bundesregierung dazu auf, die      finanzielle und organisatorische Hilfe für Polizei und Staatsanwaltschaft      bis zum Erreichen einer gesamtgesellschaftlich getragenen Lösung des      Verfassungskonfliktes einzustellen</li>
</ul>
<ul>
<li>erklärt      sich die VDJ solidaisch mit der Vereinigung der Richter für die Demokratie      (Asociación de Jueces por la Democracia) und ruft Menschenrechtsorganisationen,      die Bundesregierung und die allgemeine Öffentlichkeit dazu auf, Druck auf      die honduranische Regierung und Justiz auszuüben, die Entlassung der      RichterInnen Tirza Flores Lanza, Guillermo López Lone, Ramón Barrios und      Luis Chévez de la Rocha, sowie die Versetzungen kritischer RichterInnen      zurückzunehmen</li>
</ul>
<ul>
<li>hält      die VDJ die Forderung nach einer verfassunggebenden Versammlung zur      Ablösung der aus der letzten Diktatur herrührenden Verfassung von 1982      insbesondere vor dem Hintergrund der schwachen verfassungsrechtlichen      Absicherung der Gewaltenteilung für legitim und – soweit aus dem Ausland      beurteilbar – für den voraussichtlich einzigen Weg der Beendigung der      durch den Staatsstreich ausgelösten Verfassungskrise</li>
</ul>
<p>Berlin, den 24. Oktober 2010</p>
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		<title>Hans-Litten-Preis 2010: Dankesrede von Tirza Flores Lanza</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 12:41:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Freundinnen, liebe Freunde:
Honduras ist ein kleines zentralamerikanisches Land, das den Meisten von Ihnen möglicherweise bis zum 28. Juni 2009 unbekannt war. Nichtsdestotrotz hatten wir auch vor diesem Datum viele Probleme: ein hohes Niveau an Armut für die Mehrheit der Bevölkerung, eine Armut, die nicht hinnehmbar ist, die ungerechte Verteilung der Reichtümer, die Schwäche der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Freundinnen, liebe Freunde:</p>
<p>Honduras ist ein kleines zentralamerikanisches Land, das den Meisten von Ihnen möglicherweise bis zum 28. Juni 2009 unbekannt war. Nichtsdestotrotz hatten wir auch vor diesem Datum viele Probleme: ein hohes Niveau an Armut für die Mehrheit der Bevölkerung, eine Armut, die nicht hinnehmbar ist, die ungerechte Verteilung der Reichtümer, die Schwäche der demokratischen Institutionen, Einmischung und Kontrolle in unsere Angelegenheiten seitens des nordamerikanischen Imperialismus. Aber auf die eine oder andere Weise fühlten wir, dass wir begonnen hatten, Räume für die demokratische Beteiligung zu öffnen und Fortschritte in Richtung Rechtsstaatlichkeit zu machen.</p>
<p><span id="more-322"></span>Der Putsch zerstörte gewaltsam all das Wenige, das wir mit viel Anstrengung  aufgebaut hatten; die Oligarchie, das Militär, die Polizei, die Abgeordneten des Nationalkongresses, die Richter des Obersten Gerichtshofes, der Oberste Staatsanwalt, der Nationale Ombudsmann, die Eliten der katholischen und protestantischen Kirche, die Medien und die traditionellen politischen Parteien –  sie alle  – unterstützt, finanziert und beraten von der US-amerikanischen  Botschaft – sie alle entschieden sich für die Anwendung von Gewalt, um den Fortschritt, den mein Land in Sachen Demokratie gemacht hatte, aufzuhalten. Sie hatten Angst vor der Kraft der Ideen und ließen ein Gespenst aus der Vergangenheit wiederaufleben: das Gespenst der Staatsstreiche.</p>
<p>Aber all diese korrupten und anti-demokratischen Gruppierungen haben das honduranische Volk unterschätzt, sie haben geglaubt, dass wir ihre Gefräßigkeit passiv erdulden würden, doch so war es nicht, der Staatsstreich des 28. Juni 2009 hat eine friedliche Widerstandsbewegung bestärkt, die außergewöhnlich ist und entschieden für die Einsetzung einer verfassunggebenden Nationalversammlung kämpft und zwar als einzigen Ausweg, um die verfassungsgebende Ordnung wiederherzustellen.</p>
<p>Ich stünde nicht vor Ihnen, wenn es nicht diesen heroischen Widerstand des honduranischen Volkes geben würde, deshalb bedanke ich mich mit Bescheidenheit, aber gleichzeitig auch mit großem Stolz für diese Auszeichnung, die nicht mir persönlich gilt, sondern die ich im Namen und als Repräsentantin von Hunderten von Personen und Organisationen in meinem Vaterland, Honduras, entgegennehme; Personen und Organisationen, die Verfolgung, Landesverweisung und Exil erleiden, nur aufgrund der Tatsache, dass sie das einzigartige und grässliche Verbrechen begangen haben, ihre Ideale und Prinzipien gegenüber den Usurpatoren der Macht, die den Staatsstreich vom 28. Juni 2009 weiterhin fortdauern lassen, zu verteidigen.</p>
<p>Ich nehme diese Anerkennung im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, den Richterinnen und Richtern der Vereinigung der Richter für die Demokratie („Asociación de Jueces por la Democracia“) entgegen, die kühn versuchen, im Rahmen eines Justizapparats, der Protagonist beim Bruch mit der verfassungsgebenden Ordnung war, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu bewahren und die wie eine Stimme der Hoffnung gegenüber dem Widrigkeiten sind.</p>
<p>Ich nehme die Auszeichnung im Namen der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Widerstand entgegen, die genau wie Hans Litten es gegen den Nationalsozialismus in diesem Land getan hat, in Honduras dafür kämpfen, dass den Opfern eines kriminellen Regimes Gerechtigkeit widerfährt.</p>
<p>Ich nehme die Auszeichnung im Namen der Frauen in ihren verschiedenen Organisationsstrukturen an, die allen Widerständen und der stark differenzierten Repression zum Trotz, die ihnen ein patriarchalisches System aufzwingt, massiv auf die Straßen gegangen sind. – Und wir sind teil, dieser Widerstandsbewegung.</p>
<p>Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich diese Auszeichnung auch im Namen meiner Familie, meines Vaters, meiner Mutter, meiner Geschwister, meines Mannes, meiner Kinder und anderer Angehöriger entgegennehme , die wir – ebenso wie viele Familien in unserem Land &#8211; am eigenen Leib die Wirkungen des Putsches erleiden müssen, aber die wir weiterhin standhaft und vereint auf der Suche nach der Neugründung unseres Landes sind.</p>
<p>Gleichzeitig möchte ich in ganz besonderer Weise meinen Gefährten Guillermo López Lone erwähnen, der neben der Tatsache, dass er mein Mann ist, auch seit fast 30 Jahren mein Gefährte in allen Kämpfen für ein gerechtes und demokratisches Honduras ist.  Und ich möchte, dass Sie wissen, dass es ohne seine Initiative und seine Hartnäckigkeit nicht möglich gewesen wäre, dass in unserem Land eine Vereinigung der Richter für die Demokratie existiert; ich jedenfalls glaube, dass diese Auszeichnung genauso ihm wie mir gebührt.</p>
<p>Tatsächlich glaube ich, dass dies eine Anerkennung für das honduranische Volk im Widerstand  ist, für all jene Personen, die &#8211; namenlos &#8211; für ein besseres Honduras Widerstand leisten und für ein solidarischeres und menschlicheres Honduras kämpfen, und sei es zum Preis ihres eigenen Lebens und das ihrer Söhne und Töchter.</p>
<p>Diese Ehrung, die den Namen eines Mannes trägt, der sein Leben dafür gab, die Wahrheit zu suchen und den Opfern des Missbrauchs durch die Mächtigen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, stellt für uns alle, die wir versuchen seinem Weg zu folgen, einen wichtigen Ansporn dar; einem Weg, der voller Angst und Hoffnungslosigkeit ist, der aber auch in der schönsten Verwirklichung gipfeln kann. Außerdem werden durch diese Ehrung die Worte von Hans Litten von 1925 Wirklichkeit:  „Wir sind nicht allein in der Welt, und unsere Handlungen oder unsere Unfähigkeit zu agieren sind miteinander durch eine Million von Fasern verbunden, die sich nach Vorne und Zurück in den Organismus der Gesellschaft, in der wir leben, projizieren.“</p>
<p>Die Idee wiederaufnehmend, dass wir nicht allein sind, möchte ich diesen Moment, den mir die Verleihung der Auszeichnung gewährt, nutzen, um Ihnen einige Bitten vorzutragen.</p>
<p>Als allererstes die Bitte: VERGESSEN SIE HONDURAS NICHT! &#8211; Wir sind in meinem Land noch nicht zur Normalität zurückgekehrt, der Staatsstreich wurde noch nicht rückgängig gemacht und als Folge davon werden weiterhin Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerung in absoluter Straflosigkeit verübt, weiterhin geschehen  Morde mit Indizien, dass sie politisch motiviert sind, willkürliche Festnahmen, die Repression der friedlichen Demonstrationen der Bevölkerung, die Kriminalisierung des sozialen Protests, die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Personen mit anderer sexueller Orientierung als der heterosexuellen, die Attentate gegen die Meinungsfreiheit, die politische Verfolgung und andere Willkür. Und dennoch &#8211; seit der Wahlfarce vom 29. November 2009 sind wir aus der internationalen Medienberichterstattung verschwunden und seitdem wird versucht diese schlimme Situation unsichtbar zu machen.</p>
<p>Deshalb bitten wir Sie darum, sich zu informieren, dass Sie uns helfen, das Schweigen der Medien zu durchbrechen, dass Sie weitermachen mit ihren solidarischen Aktionen, dass Sie Ihrer Regierung  überzeugende Handlungen abverlangen, die Druck auf mein Land ausüben, um die Menschenrechte zu respektieren und zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren. In diesem Zusammenhang erscheint es besorgniserregend, dass die Europäische Union weiterhin das Hilfsprogramm für das Sicherheitsministerium finanziert, das die Strukturen der Staatsanwaltschaft und der Nationalen Polizei, die die Hauptprotagonisten der gewalttätigen Repression gegen unser Volk sind, am Leben erhält.</p>
<p>Wir möchten Sie auch um Unterstützung bitten beim schwierigen Prozess der Suche nach der Wahrheit, um diejenigen zu finden, die verantwortlich sind für den Bruch mit der verfassungsgebenden Ordnung und die Verletzung der Menschenrechte, sie in Haftung zu nehmen, die Opfer zu entschädigen und die nicht Wiederholbarkeit dieser Verhaltensweisen  zu verlangen.</p>
<p>Dieser Prozess geschieht notwendigerweise durch die Konstruktion neuer Institutionen, da die Straflosigkeit, mit der alle diese Ereignisse geschehen in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, des Obersten Gerichtshofes, des Ombudsmanns, also des Obersten Kommissars für Menschenrechte, und aller Institutionen liegt, die, statt ihre wirklichen Aufgaben zu erfüllen, Protagonisten des Bruches mit der verfassungsgebenden Ordnung waren und sind. Aus diesem Grund ist die einzige Form, Institutionen aufzubauen, die weder die Exklusion reproduzieren noch dem transnationalen Kapital dienen, die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung unter der weiten Beteiligung der Bevölkerung, was die  Neugründung unseres Landes ermöglichen möge.</p>
<p>Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass, wenn der Staatsstreich in Honduras vergessen und die Verantwortlichen nicht bestraft werden, die demokratischen Regierungsformen in der ganzen Welt gefährdet sind, so wie uns die jüngsten Ereignisse in Ecuador und die Bedrohungen, die in El Salvador, Paraguay, Guatemala sichtbar werden, zeigen -  um nur einige Fälle zu nennen.</p>
<p>Ich möchte Ihnen auch deutlich machen, dass die willkürliche Entlassung durch den Obersten Gerichtshof in meinem Land, deren Opfer ich war, gemeinsam mit den Richtern Guillermo López Lone, Luis Alonso Chévez de la Rocha und Ramón Enrique Barrios,  ein harter Schlag war, nicht nur auf persönlicher und beruflicher Ebene für jeden von uns, sondern auch für die richterliche Unabhängigkeit und die Ausübung der Rechte und Freiheiten der Richterinnen und Richter, obwohl wir standhaft und entschieden unseren Kampf weiterführen.</p>
<p>Zum Schluss möchte ich Ihnen als Botschaft der Hoffnung für meine entlassenen Richtergefährten und für alle Personen, die in meinem Land aufgrund ihrer Ideen Verfolgung und Diskriminierung erleiden, noch folgende Geschichte erzählen:</p>
<p>“Vor mehr als 2000 Jahren, dort unten im antiken Griechenland, nahm sich ein Philosoph vor, herauszufinden, was die Menschen dazu bewegt, einen bestimmten Beruf oder Handwerk zu erwählen. Um das herauszufinden, verließ er Athen und ging zu den Steinbrüchen, die die Stadt umgaben. Er wählte die ärmsten Arbeiter aus, um die Antwort auf seine Frage zu erhalten: die Steinhauer, diejenigen, die von Hand das Innere aus den steinigen Bergen herausholten, die dazu dienten, die großen Bauwerke zu erbauen.</p>
<p>Er fragte den ersten dieser Arbeiter, was er tat und warum er es tat. Die Antwort konnte nicht einfacher und objektiver sein: Siehst Du denn nicht, ich schlage Steine und bereite sie vor. Nicht zufrieden mit dieser Antwort fragte er den nächsten, und dieser antwortete mit sehr gutem Urteilsvermögen: ich arbeite mit diesen Steinen, um mit dem Lohn, den ich dafür erhalte, meine Familie zu ernähren.</p>
<p>Ein bisschen enttäuscht von der Antwort wollte unser Philosoph schon gehen, da sah er einen Arbeiter, der ganz anders als seine Gefährten vorging: mit ganz besonderer Sorgfalt brach er die Steine aus dem Fels, vermaß und säuberte sie und ordnete sie dann in perfekter Ordnung auf dem Boden an. Beeindruckt davon fragte ihn unser Denker: Was tust Du da? Der Mann drehte sich um und während sich sein Gesicht erhellte, antwortete er: Ich baue einen Tempel!“</p>
<p>Das lehrt uns, dass wir uns über die Bedeutung und Transzendenz unserer Arbeit bewusst sein müssen; dass wir trotz der Frustrationen und dem Verdruss  weitermachen müssen und uns weiter für die Erfüllung unserer Ideale und Sehnsüchte einsetzen müssen. Dass wir, welche Arbeit wir auch verrichten, wenn wir sie würdig und voller Hingabe ausführen, die Grundlage für eine gerechte, solidarische und zutiefst menschliche Gesellschaft legen.</p>
<p>José Marti, Apostel Amerikas und der universellste der lateinamerikanischen Denker, drückte sich im Rahmen eines ähnlichen Moments der Lobpreisung der Werte treffend mit einem Adagio aus, das niemals an Gültigkeit verliert: „Zu ehren, ehrt.“ Ganz sicher ehrt die deutsche Vereinigung demokratischer  Juristinnen und Juristen sich selbst, wenn sie dieses Schmuckstück durch mich an die Kämpfer in Honduras verleiht, das Wichtigste aber ist, dass sie auch die Erinnerung an die erhabene Gestalt, die in Deutschland gegen die Barbarei und für die höchsten Werte der Menschheit kämpfte, ehrt: Hans Litten.</p>
<p>Ich komme jetzt zum Ende meiner Rede und  möchte Ihnen noch einmal meinen ehrlichsten und bewegtesten Dank aussprechen: Danke, dass Sie dieses wunderschöne Kapitel in mein Leben geschrieben haben. Danke für all Ihre Aufmerksamkeiten. Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht „Lebewohl“ sagen, weil Sie in meinen Gedanken und in meinem Herzen mit mir gehen werden.</p>
<p align="right">Berlín, den 23. Oktober 2010</p>
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		<title>Keine Gefälligkeitspolitik</title>
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		<pubDate>Sun, 03 Oct 2010 13:08:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Staat Demokratie BürgerInnenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[fordert Bundes-Unsympath Nr.1, Guido Westerwelle, und meint damit die Demonstranten, Protestierer und Blockierer gegen „Stuttgart 21“. Offensichtlich hat er es begriffen: es geht nicht mehr nur um einen idiotischen Bahnhofsausbau, mit dem Ziel für die eiligen Geschäftsfrauen und –männer der 1. Klasse noch 10 Minuten rauszuholen und um Flächen zu schaffen, auf denen die Stadt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>fordert Bundes-Unsympath Nr.1, Guido Westerwelle, und meint damit die Demonstranten, Protestierer und Blockierer gegen „Stuttgart 21“. <span id="more-333"></span>Offensichtlich hat er es begriffen: es geht nicht mehr nur um einen idiotischen Bahnhofsausbau, mit dem Ziel für die eiligen Geschäftsfrauen und –männer der 1. Klasse noch 10 Minuten rauszuholen und um Flächen zu schaffen, auf denen die Stadt aufgestylt, „modernisiert“, angechickst oder – damit der Verfassungsschutz in seiner Begriffsstutzigkeit die Verbindung zu militanten Szenen finden kann – gentrifiziert, d.h. aufgemöbelt und vor allem verteuert, werden kann. Längst geht es auch nicht mehr um durchgeknallte Polizeieinsätze, bei denen einige Jungrambos zeigen können, was sie drauf haben. Die kann man immer wieder beobachten. Dieser Protest ist – wie es so schön heißt – in die Mitte der Gesellschaft vorgedrungen, es sind die Kinder des Bürgertums, die dort vermöbelt und mit Tränengas besprüht werden. Das macht ihn für die Westermerkels so gefährlich; damit wird der Protest ein Protest gegen den allgemeinen Wahnsinn der gegenwärtigen Politik. Diesen bemerkt schließlich jeder: wenn zunächst Milliarden für die Bankenrettung auf den Kopf gehauen werden, die unfähigen Banker anschließend wieder Milliarden scheffeln, dafür aber der Krankenkassenbeitrag erhöht wird und zwar ausschließlich bei den arbeitenden Menschen – dann ist das Wahnsinn mit Methode. Das System der solidarischen Krankenversicherung wird aufgegeben, weil angeblich das Geld fehlt – da ist der Protzbahnhof in Stuttgart ein symbolträchtiges Objekt, um dem Unmut Luft zu machen. „Mappus weg“ riefen die Demonstranten – auch das zeigt, dass es um viel mehr geht als um den Bahnhof. Die Ablösung der Regierung ist – jedenfalls für Westdeutschland – eine vergleichsweise seltene Demonstrationslosung – erfolgreich war sie zuletzt vor 20 Jahren – allerdings im Osten. Und wer sagt denn, dass man in Baden-Württemberg halt machen muss – die Bauern aus dem Wendland fahren am nächsten Montag nach Stuttgart und die Autobahn zwischen Lüneburg und Stuttgart ist bekanntlich keine Einbahnstraße. Merkel muss weg und mit ihr der Gefälligkeitspolitiker Westerwelle, der die Ironie seiner Forderung mal wieder nicht begriffen hat: die willfährige Prostitution der Bundesregierung gegenüber den Hoteliers, der Atomindustrie, der Pharma-Lobby usw., das ist es was die Bürgerinnen und Bürger zurecht auf die Barrikaden treibt &#8211; Ende offen!</p>
<p><strong>Andreas Fisahn</strong></p>
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		<title>Ulrich Zachert verstorben</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 11:10:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hfe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachruf der VDJ


Am Mittwoch, den 16.9.09, wurde im Watt bei Cuxhaven Ulrich Zachert tot aufgefunden, emeritierter Professor am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Er ist Opfer eines Unfalls während einer Wattwanderung geworden.
Prof. Dr. Ulrich Zachert wurde 1981 an die damalige Hochschule für Wirtschaft und Politik  (HWP) berufen und blieb ihr über seine  Emeritierung im Jahr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachruf der VDJ<br />
</strong></p>
<p><span id="more-248"></span></p>
<p>Am Mittwoch, den 16.9.09, wurde im Watt bei Cuxhaven Ulrich Zachert tot aufgefunden, emeritierter Professor am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Er ist Opfer eines Unfalls während einer Wattwanderung geworden.</p>
<p>Prof. Dr. Ulrich Zachert wurde 1981 an die damalige Hochschule für Wirtschaft und Politik  (HWP) berufen und blieb ihr über seine  Emeritierung im Jahr 2008 hinaus treu. Ulrich Zachert war ein herausragender Arbeitsrechtler mit internationalem Ruf, ein begnadeter Hochschullehrer, ein gesellschaftspolitisch engagierter Wissenschaftler und vor allem in Gewerkschaftskreisen geschätzter Berater.</p>
<p>Seine Arbeitsschwerpunkte lagen auf dem Gebiet des Tarif- und Arbeitskampfrechts, der Unternehmensmitbestimmung, der sozialwissenschaftlichen Analyse des Arbeitsrechts und dem internationalen Vergleich des Arbeitsrechts.</p>
<p>Mit einer vergleichenden Promotion zum Haftungsrecht hatte seine wissenschaftliche Karriere 1969 begonnen, mitten in den Nachwehen der 68er Bewegung, der er sich inhaltlich verbunden fühlte. Sein Weg führte ihn dann als juristischer Berater zu den Gewerkschaften, zuletzt als Referent für Arbeitsrecht beim WSI des DGB. Von dort kam er 1981 an die HWP und verschaffte sich sehr schnell den Ruf eines engagierten Hochschullehrers mit hohem didaktischem Geschick. In der Forschung griff er zentrale Fragen des Arbeitsrechts auf und verarbeitete seine Ergebnisse in Publikationen, die Standardwerke geworden sind, etwa zum Tarifvertragsgesetz, zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat oder zur betrieblichen Anwendung des Arbeitsrechts. Ausgangspunkt seiner Forschungstätigkeit und seiner zahlreichen Vorträge  war stets das Interesse an der Herstellung und Wahrung eines Kräftegleichgewichts zwischen den betrieblichen Akteuren. Auch auf VDJ-Veranstaltungen hat er  - oft als massgebender Referent &#8211; dazu das Wort ergriffen und unser gesellschaftspolitisches Anliegen an einem fortschrittlichen, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werdenden Arbeitsrecht geteilt.</p>
<p>Der plötzliche Tod von Ulrich Zachert erschüttert uns alle tief. Als VDJ-Mitglieder werden wir ihn nicht nur wegen seines engagierten Einsatzes für ein arbeitnehmerorientiertes Arbeitsrecht,  sondern auch wegen seiner Freundlichkeit und seiner humorvollen Art schmerzlich vermissen. Die VDJ verneigt sich vor einem großartigen Mensch und Wissenschaftler.  Die Erinnerung an einen zutiefst liebenswürdigen Menschen wird uns allen verbleiben.</p>
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